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Schweizer SeniorInnen klagen erfolgreich gegen den Schweizer Staat

10.04.2024 - von H.S.

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat zum ersten Mal ein Menschenrecht auf Klimaschutz anerkannt. Der Gerichtshof entschied am Dienstag, Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Achtung des Privat- und Familienlebens) umfasse auch das Recht auf wirksamen staatlichen Schutz vor den schwerwiegenden und unerwünschten Folgen des Klimawandels auf das Leben, die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Lebensqualität.

Diesen Anforderungen werde die Schweiz mit ihrer Klimapolitik nicht gerecht (Platz 21 im Klimaschutzindex*, Germany Platz 14). Die Schweiz verletze die Menschenrechte der älteren Frauen, weil das Land nicht das Nötige gegen die fortschreitende Klimaerwärmung tue. Der Gerichtshof stellte außerdem fest, dass die Klage des Vereins, der aktuell über 2.500 Frauen im Alter von 64 Jahren und älter vertritt, Opferstatus hat. Ihr Klimaschutz sei mangelhaft.

Die Schweiz wurde einer Verletzung der Menschenrechte schuldig gesprochen.
Das Urteil schafft einen Präzedenzfall für alle 46 Staates des Europarats und wohl auch für andere Gruppen der Bevölkerung.
Die Klage war eingereicht worden vom Verein KlimaSeniorinnen Schweiz**, die von Greenpeace unterstützt wurden.

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Quelle: KlimaSeniorinnen Schweiz