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Spendenabzug nicht vererbbar

12.10.2005 - von H.Schweitzer

Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass Großspendenabzüge von der Steuer nicht vererbbar sind. Ein Steuervorteil, der wegen des Ablebens des Spenders nicht aufgebraucht wurde, geht nicht an die Erben über, sondern verfällt.

Quelle: FAZ, 12.10.05