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Wo ist Jahresgemeinschaftsstatistik für KFZ-Versicherungen 2018?

Foto: H.S.

12.06.2019 - von Hanne Schweitzer

Auf der Suche nach der Jahresgemeinschaftsstatistik "über den Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (JGS)", findet sich auf der Webseite der Bafin lediglich die Aussage: "die rechtliche Grundlage der JGS ist § 9 Abs. 1 PflVG, in dem festgelegt ist, dass eine jährliche Gemeinschaftsstatistik über den Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung geführt wird. § 10 Abs. 1 PflVG verpflichtet die Versicherungsunternehmen mit Sitz im Inland zur Lieferung der erforderlichen Daten. Die Ergebnisse der JGS sind gemäß § 9 Abs. 3 PflVG jährlich von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu veröffentlichen".

Aber wo ist die Jahresgemeinschaftstatistik 2018 veröffentlicht? Auf der Webseite der Bafin jedenfalls nicht.

"Die Statistik wird vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) geführt, welcher der BaFin die für die Veröffentlichung notwendigen Daten zur Verfügung gestellt hat. In der JGS 2017 sind 99,82 % des Marktvolumens, gemessen an den gebuchten Beitragseinnahmen 2017, enthalten."

Und was ist mit dem Marktvolumen für das Jahr 2018? Und welche Abweichungen "von den Statistiken der Jahre bis einschließlich 2002 enthalten die in der JGS für das Jahr" 2018 ausgewiesenen Schadenaufwendungen, Schadendurchschnitte und Schadenbedarfe?

Es ist Juno 2019, und wir sind sehr gespannt!

Werden die tatsächlichen Schadenregulierungsaufwendungen wieder fehlen und das reale Alter der Kundschaft auch? In der Jahresgemeinschaftsstatistik gilt das "differenzierte Nutzeralter". Und das geht so: "Jeder Kombination aus dem Alter des jüngsten Nutzers und dem Alter des Versicherungsnehmers wird genau eine Altersklasse für das Differenzierte Nutzeralter zugewiesen. Dabei ist das Alter des jüngsten Nutzers bzw. des Versicherungsnehmers maßgeblich, das zur Altersklasse mit dem höheren Schadenbedarf gehört. Es wird davon ausgegangen, dass der Versicherungsnehmer ab einem Alter von 25 Jahren auch zum Nutzerkreis gehört. Die Zuordnung hängt vom einfließenden Datenmaterial ab und wird daher von Jahr zu Jahr überprüft und ggf. aktualisiert." Ausserdem wird für die Zuordnung zu einer Altersklasse NICHT das Geburtsdatum, sondern das Lebensalter von VersicherungsnehmerIn und der/m jüngsten Nutzer am 01.01.jeden Jahres berücksichtigt.

Müssen wir uns darauf gefasst machen, dass Risikomerkmal "Garage" demnächst ebenso üppig aufgeschlüsselt und differenziert vorzufinden, wie etwa das Risikomerkmal "Regionalklasse"? Das weist immerhin 415 Unterpunkte auf. Wäre das zu schaffen? Garage aus Holz, Garage aus Stein, Garage aus Blech, Garage aus Hartplastik, Garage aus Beton, Garage mit Teerpappendach, Garage begrünt, Garage mit Fenster, Garage mit Isolierung, Garage mit Beleuchtung, Garage freistehend, Garage im Garagenhof, Garage mit Videokamera, Smart Garage ... Es wäre hinzukriegen. Da sind ja noch die Carports!

Link: Staatssekretär Billen lässt antworten
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung