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+++ Aufstiegs-Bafög: Erweiterung geplant - Keine Altersgrenzen!

Foto: H.S.

10.07.2019 - von H.S.

Mit Hilfe des Aufstiegs-Bafögs (Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung – Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – (AFBG)), haben sich im Jahr 2018 knapp 170.000 Menschen mit eigener und finanzieller Unterstützung des Bundes beruflich fortgebildet. Dazu muss man wissen: Die Förderung beim Meister-Bafög ist NICHT von einer Altersgrenze abhängig! Nach der parlamentarischen Sommerpause möchte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek mit einem neuen Gesetzentwurf die Anzahl der Fortbildungsmöglichkeiten pro Antragsteller von einer auf insgesamt drei Fortbildungen erhöhen, die strukturell aufeinander aufbauen: So könnte sich z.B. ein Geselle mit finanzieller Unterstützung zum Servicetechniker fortbilden, danach zum Meister und anschließend zum Betriebswirt im Handwerk. Eine weitere Änderung sieht der Gesetzentwurf vor im Bereich der des Unterhaltszuschusses. Wer zwecks Fortbildung seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, erhielt bisher einen Zuschuss von 50 Prozent für den Unterhalt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ein voller Unterhaltszuschuß beantragt weden kann. Der Zuschuss für die Kursgebühren soll statt 40 Prozent der Kosten fotan bei 50 Prozent liegen. Die Möglichkeit ein Darlehen aufzunehmen, dass bei erfolgreichem Abschluss nur zur Hälfte zurückgezahlt werden muss, soll erhalten bleiben.
Das aktuelle Gesetz: Link

Quelle: Stuttgarter Nachrichten