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Ade Rente ab 60

29.10.2005

Die Rente ab 60 ist für Arbeitslose und ArbeitnehmerInnen in Altersteilzeit ab 2006 gestrichen worden. Von Januar 2006 an soll die Altersgrenze schrittweise auf das 63. Lebensjahr angehoben. Diese Neuregelung trifft alle Rentenversicherten, die nach 1946 geboren wurden und die, wie die meisten aus diesen Jahrgängen, vor ihrem Rentenbeginn arbeitslos wurden oder in Altersteilzeit sind.

Eine Ausnahme von der Regel wurde für Frauen und Schwerbehinderte etabliert. Diese "dürfen", befristet bis 2010 - noch immer mit 60. in Rente gehen, müssen aber happige Rentenabschläge akzeptieren.

Quelle: Süddeutsche, 29.10.05

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