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ADG-Entwurf: Verabschiedung vor Sommerpause?

03.03.2006 - von Hanne Schweitzer

Seit zwei Monaten sind Vertreter der Regierungsparteien damit befasst, eine Einigung über das Antidskriminierungsgesetz zu versuchen. Die Verabschiedung drängt, die EU hat ihre Langmut verloren und droht schon seit Jahren mit Bußgeldern, sollte nicht schnell ein Gesetz in Kraft treten, das die MINDESTANFORDERUNGEN der entsprechenden EU-Richtlinien erfüllt.

Zu 90% habe man sich geeinigt, meinte Wolfgang Bosbach, Verhandlungsführer der CDU. Geeinigt? Wie das, wenn die wesentlichen Punkte bei dieser Einigung aussen vorgeblieben sind, wie Wolfgang Bosbach sagte.

Wesentlich beim Antidiskriminierungsgesetz ist: Für wen gilt es, für wen gilt es nicht? Die CDU will den Schutz vor Diskriminierung im Zivilrecht laut Frankfurter Rundschau auf die Merkmale "ethnische Herkunft" und "Geschlecht" begrenzen.

Das kann nicht stimmen. Die Mindestanforderungen der EU, denen sich ein bundesdeutsches Gesetz nicht entziehen kann, lauten: Diskriminierungsschutz im Zivilrecht, beim Sozialsachutz und den Gesundheitsleistungen und bei der Weiterbildung gelten mindestens - für die Merkmale 1. ethnische Herkunft, 2. sogenannte Rasse und 3. Geschlecht.

Die SPD will laut Frankfurter Rundschau die Merkmale 1. Alter, 2. Behinderung, 3. Homosexualität und 4. Religion im Zivilrecht vor Diskriminierung schützen.

Laut Frankfurter Rundschau will die CDU auf keinen Fall den Diskriminierungsgrund Homosexualität im Gesetz festschreiben. Was bei der starken Lobby, die Schwule hierzulande haben, verwundert.

In der FAZ ist - anders als in der FR, von einem Kompromiss die Rede, der sich zwischen Bosbach und Justizministerin Zypries abzeichne. Demnach könnte die CDU mit einer Aufnahme der Diskriminierungs-Merkmale 1. Alter und 2. Behinderung ins Zivilrecht leben. Das von der EU geforderte Diskriminierungsverbot beim Sozialschutz, bei den Gesundheitsdienstleistungen und bei der Weiterbildung wird aber auch in der FAZ nicht erwähnt.

Wohl deshalb, weil es von den regierungsamtlichen Akteuren der Pressekonferenz nicht thematisiert wurde, und keine/r der anwesenden JournalistInnen mangels Kenntniss der Antidiskriminierungsrichtlinien der EU in der Lage war, entsprechende Fragen zu stellen. Schade.

Quelle: FR, 3.3.06, FAZ 1.3.06

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01.03.2006: Arbeitszeit + Alter: Kopplung nicht erlaubt
27.01.2006: Zypries: Schutz vor Altersdiskriminierung im Privatrecht
25.01.2006: Bester Kommentar zur 1. Lesung des ADG

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