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Neues vom GleichbehandlungsGesetzentwurf

11.05.2006 - von BMJ, Hanne Schweitzer

Das Recht des Individuums auf Gleichbehandlung gehört zu den wichtigen Grundlagen des europäischen Gemeinschaftsrechts. Deshalb hat der Europäische Gerichtshof dem Gleichbehandlungsgrundsatz höchste normative Dignität verliehen.

Am 10. Mai 2006 sollte dem Kabinett der GROSSEN Koalition der nunmehr 4. Gesetzentwurf vorgelegt werden. Zweck ist die Umsetzung des europäischen Grundrechts (auf der Basis vorgegebener EU-Richtlinien,in bundesdeutsches Recht.

Der aktuelle GleichbehandlungsGesetzentwurf ist das, was er ist, aus der Differenz zum vorherigen. Der Vorherige war besser, weil bürgerfreundlicher.

Trotzdem spucken Polit- und Verbandsfunktionäre, denen es nicht - wie etwa der Geldwirtschaft gelungen ist, Ausnahmen durchzusetzen, noch immer Gift und Galle.

Verglichen mit dem von BDA-Chef Dieter Hundt noch 2001 prognostizierten Zusammenbruch der Wirtschaft für den Fall, dass ein Antidiskriminierungsgesetz hierzulande realisiert werden sollte, sind das aber flache Rinnsale. Sie heißten: "Überbordende Bürokratie".

Ein detailliertes Eingehen auf die im Gesetzentwurf noch immer vorhandenden Möglichkeiten Altersdiskriminierung straflos zu betreiben, kann zur Zeit leider an dieser Stelle nicht erfolgen. Der Gesetzentwurf, der uns vorliegt, ist schreibgeschützt, d.h. er lässt sich nur komplett, nicht auszugsweise kopieren.

Wir verspüren aber wenig Neigung, die wesentlichen Paragrafen - so z.B. die Neufassung von § 8 des Bundesbeamtengesetzes, als Beleg für unsere Behauptungen - bei diesem Wetter und unbezahlt, abzutippen.

Stattdessen einige Zitate aus den Erläuterungen des Gesetzentwurfs:
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Der Begriff "Alter" meint Lebensalter, schützt also gegen ungerechtfertigte unterschiedliche Behandlungen, die an das konkrete Lebensalter anknüpfen. Es geht also nicht ausschließlich um den Schutz älterer Menschen vor Benachteiligung, wenngleich dies ein Schwerpunkt des Anwendungsbereichs sein wird.
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Hinzu kommen ökonomische Barrieren, weil gerade Menschen, die auf Grund von Rasse, einer Behinderung oder wegen des Alters diskriminiert werden, und auch Frauen oft über weniger Geld verfügen.
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Insbesondere Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund, behinderte und ältere Menschen sind schlechter in die Arbeitswelt eingebunden. Viele Menschen vereinen mehrere dieser Merkmale auf sich und erleben dadurch häufiger Ausgrenzung, wirtschaftliche Einbußen und andere materielle und immaterielle Nachteile.
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Berichte und Untersuchungen der Bundesregierung zeigen, dass das Geschlecht bei allen sonstigen Merkmalen verstärkend hinzukommt: Geringere Chancen auf dem Arbeitsmarkt und die höchsten Risiken, benachteiligt zu werden, haben Frauen mit Migrationshintergrund, Frauen mit Behinderung und ältere Frauen.
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Im Hinblick auf die ungünstige Situation älterer Beschäftigter auf dem Arbeitsmarkt und die sich abzeichnende demografische Entwicklung kommt dem Schutz Älterer im Beschäftigungsverhältnis besondere Bedeutung zu. So soll etwa bei gleicher Qualifiktation nicht automatisch jüngeren der Vorzug vor älteren Bewerbern gegeben werden.
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Das Diskriminierungsmerkmal Alter, das sich auf jedes Lebensalter bezieht und nicht nur auf ältere Menschen, führt besonders häufig zu Benachteiligungen, gerade wenn es zusammen mit anderen diskriminierungsrelevanten Merkmalen auftritt. So ist z.B. die Armut bei älteren Migrantinnen häufiger, aber auch bei älteren Frauen mit Behinderung.
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Die Daten des statistischen Bundesamts ... (2003) zeigen, dass Menschen über 55 und unter 20 Jahren überdurchscnittlich häufiger in atypischen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten. Berufsanfänger und Berufsanfängerinnen sind immer häufiger gezungen, zeitlich befristete Arbeitsverträge abzuschließen.
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Der Dritte Bericht des Bundesministeriums für Familie ... (2001) weist aus, dass die Erwerbsbeteiligung der über 55Jährigen drastisch zurückgeht. Frauen sind davon stärker betroffen, bei ihnen fällt die Erwerbsbeteiligung zwischen 55 und 64 Jahren von 61,1 Prozent auf 11,3 Prozent, bei Männern gleichen Alters von 82,1 Prozent auf 27 Prozent.
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Das Gesetz ist Ausdruck des politischen Willens, eine Kultur der Vielfalt und gegen Diskriminierung in Deutschland zu schaffen. Dazu gehört, für die Problematik der unbeabsichtigten, aber auch strukturellen Diskriminierung zu sensibilisieren.
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Alle Menschen weisen eine bestimmte ethnische Herkunft auf, haben ein bestimmtes Lebensalter und eine sexuelle Orientierung.
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In Deutschland gibt es bisher keine Kultur der Antidiskriminierung, wie sie z.B. für Menschen in angelsächsischen Ländern zum Alltag gehört. Für die Betroffenen ist es daher selbstverständlicher, Diskriminierungen offen zu legen und sich dagegen zur Wehr zu setzen.

Quelle: BMJ

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10.05.2006: Bundessozialgericht: Direktversicherung O.K..
08.05.2006: Presse verbreitet Unwahrheit über AGG
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