07.06.2006 - von Hospizstiftung
Um die Versorgung der Schwerstkranken und Sterbenden zu verbessern, hat die Hospizstiftung einen Entwurf für ein „Gesetz zur Verbesserung der palliativen und hospizlichen Leistungen“ erarbeitet. Ziel: Die Defizite bei der palliativen Versorgung von schwerstkranken und sterbenden Menschen abbauen helfen.
Kernstücke des Entwurfs sind:
Individueller Rechtsanspruch auf PalliativVersorgung.
Gründung ambulanter Palliativdienste, die vernetzt arbeiten.
Flächendeckende Versorgung von ca. 200.000 Menschen durch Gründung von 660 Palliativdiensten für ambulante Dienste.
Stärkung der bestehenden hospizlichen Strukturen.
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