27.06.2006
In erster Lesung wurde das AGG am 20. Juni 2006 im Bundestag beraten und anschließend in die Ausschüsse verwiesen.
Die FDP-Fraktion brachte einen Antrag ein, mit dem die Abgeordenten aufgefordert werden, nicht über den in den Richtlinien als MINDESTANFORDERUNG festgelegten Regelungsbedarf hinauszugehen. Am 28.6.06 wird sich der Rechtsausschuss mit dem Entwurf befassen. Am Ende der Woche soll das Gesetz verabschiedet werden.
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