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Änderungen am AGG-Entwurf

28.06.2006 - von Hanne Schweitzer

Die parlamentarischen Geschäftsführer von CDU und SPD haben die Liste der Ministerpräsidenten abgearbeitet, in denen diese ihre Kritik am AGG formuliert hatten, obwohl der Bundesrat keine gesetzgebende Mitwirkungsmöglichkeit hat.

Die mit heißer Nadel gestrickten Änderungen, denen die Bundestagsfraktion der CDU mit sechs Gegenstimmen und einer Enthaltung zugestimmt hat, entsprechen den Forderungen der Wirtschafts- und Unternehmensverbände.

1. "Weltanschauung" wird als Diskriminierungsmerkmal aus dem zivilrechtlichen Teil ersatzlos gestrichen.

2. Betriebsräte oder Gewerkschaften können keinen Schadensersatz für Diskriminierte einfordern, sondern nur noch eine Unterlassung des diskriminierenden Verhaltens.

3. Klage kann nur noch bei einem "groben" Verstoß eingereicht werden, ein "einfacher" Verstoß gegen das Gesetz reicht nicht aus.

4. Klagen gegen Kündigungen sollen "ausschließlich" nach den Bestimmungen des allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzes möglich sein.

5. Wer bis zu 50 Wohnungen sein Eigentum nennt, soll nicht unter den Vorschriften des AGG fallen.

6. Ersatzansprüche wegen Diskriminierung sollen nur noch zwei statt drei Monate lang erhoben werden können.

7. Statt vor Gericht "Tatsachen glaubhaft zu machen", die eine Diskriminierung vermuten lassen, Diskriminierte mit "Indizien beweisen" dass jemand diskriminiert worden ist.

Quelle: FAZ, 28.6.06

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