Diskriminierung melden
Suchen:

Beatmungspatientin erhält keine häusl. Krankenpflege

08.08.2006 - von A. Ledjeff

Die Barmer verweigert mir als Beatmungspatient seit 2 Jahren häusliche Krankenpflege mit dem Argument:
Wegen der bisherigen notgedrungenen Versorgung durch Laien sei mein Beatmungskonzept nicht optimal.
Sie hat die häusliche Krankenpflege 9(neun) x bewilligt und leistet nicht.
Die Richter des Sozialgerichts und des LSG spielen dabei mit. Hinzuzufügen ist, daß die Gerichte regelmäßig meine Anträge auf einstweilige Anordnung liegengelassen haben, bis der 3-monatige Verordnungszeitraum abgelaufen war. Dann verneinen sie das Rechtsschutzbedürfnis wegen Zeitablaufs.
Die Gründe der Rechtsbeugung sind mir nicht klar. Ich bin 52 Jahre alt. Die Ärzte gaben mir vor drei Jahren eine Lebenserwartung von einem Jahr. Aber ich hab`s geschafft bis hier. Sogar einen elektrischen Rollstuhl haben sie mir bis vorige Woche verweigert. Ich konnte zwei Jahre mich nicht frei bewegen. Einfach unmenschlich.

Quelle: Mail ans Büro gegen Altersdiskriminierung

Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema Gesundheit:
03.08.2006: +++ Impfempfehlungen für 60 plusser
27.07.2006: Gesundheitskosten: Offener Brief an MdB Zylajew
24.07.2006: Graue Panther Sachsen gegen Gesundheitsreform

Alle Artikel zum Thema Gesundheit