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Lebensalter allein rechtfertigt keine Kündigung

26.09.2006

Das Lebensalter allein rechtfertigt keine Kuendigung. Die Sichtweise, daß ältere Arbeitnehmer ihr Erwerbsleben nahezu hinter sich und jüngere es noch vor sich haben, ignoriere die Tatsache, daß es für ältere Arbeitnehmer schwieriger sei, eine neue Arbeitsstelle zu finden.

Welche Mitarbeiter einer Abteilung bei einer betriebsbedingten Kuendigung gehen muessen, koennen Arbeitgeber deshalb nicht allein nach dem Kriterium "Alter" entscheiden. Zu diesem Urteil kam das Landesarbeitsgericht Duesseldorf im Fall einer 57 Jährigen Frau.
Bei der Sozialauswahl müssen Arbeitgeber auch die Betriebszugehörigkeit, die Unterhaltspflichten und eine Schwerbehinderung berücksichtigen.

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Link: http://www.aerztezeitung.de/docs/2006/09/26/171a1702.asp
Quelle: Landarbeitsgerichts Düsseldorf, Az.: 12 Sa 616/05

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