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Urteil zur Weiterarbeit mit 65 plus

19.10.2006

Arbeiten mit 65 + ist schon heute möglich. Darauf weist Stefan Braatz von der deutschen Rentenversicherung hin. Niemand muss mit 65 die Rente beantragen. Aus Sicht der Rentenkasse kann ein Antrag auch erst mit 67 oder mit 70 Jahren gestellt werden.

Was für die Rentenversicherung kein Problem ist, stellt sich im Arbeitsrecht schwieriger dar. Eine Kündigung aus Altersgründen verstößt gegen das Gesetz, aber eine Begrenzung des Arbeitsvertrages - beispielsweise auf das 65.te Lebensjahr - nicht. Es sei denn, ein Arbeitnehmer ist durch die Regel-Altersrente mit 65 Jahren wirtschaftlich nicht abgesichert.
(Urteil vom 06.08.03, azo7 AZR 9/03)
(§41 SGB VI).

Quelle: Darmstädter Echo, 23.09.06

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