19.11.2006 - von Hanne Schweitzer
Der Anblick von älteren Menschen in einer Ferienanlage rechtfertigt keine Reisepreisminderung.
In dem verhandelten Fall vor dem Amtsgericht in Bad Homburg hatte ein junges Pärchen eine Reisepreisminderung durchsetzen wollen. Sie hatten angeführt, dass sie einen alterstypischen Urlaub in einem Mittelklasse-Hotel hatten verbringen wollen. Stattdessen seien sie aber in einem "Altersheim" gelandet.
Im Frühstückstraum hätten sich jeden Morgen bis zu 20 Senioren im Alter von 70-90 Jahren aufgehalten. Zudem seien täglich mit weißen Kitteln bekleidete Pfleger ein und aus gegangen, um die Senioren zu versorgen. Unter anderem hätten sie den Puls gemessen oder den alten Gästen beim Anlegen von Stützstrümpfen geholfen. In den Schränken auf den Zimmern hätten Inkontinenzeinlagen gelegen.
Das Amtsgericht wies die Klage zurück. Die Integration älterer Menschen solle ein Anliegen aller sein. Jede andere Beurteilung führe zur Diskriminierung.
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