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Pflegezeit für ArbeitnehmerInnen?

20.11.2006

Bis zu drei Jahre lang sollen sich Arbeitnehmer in Zukunft freistellen lassen können, um erkrankte Angehörige zu pflegen - wenn es nach dem Willen der Arbeits- und Sozialminister der Bundesländer geht.

Ein Rechtsanspruch auf Pflegezeit soll dazu führen, dass sich mehr Menschen (auch Männer) entscheiden, die Pflege ihrer Angehörigen zu übernehmen. Familienpflege ist preiswerter als institutionelle Pflege. Aber vielleicht trägt sie auch dazu bei, Altersdiskriminierung zu verhindern.

Die GROSSE Koalition denkt über die Einführung einer Pflegezeit von sechs Monaten nach.

Die Arbeitgeberverbände warnen. Ein Anspruch auf Pflegezeit mit garantierter Jobgarantie nach deren Ende, könnte zu einer finanziellen und bürokratischen Belastung der Betriebe führen. Sie schlagen deshalb vor, die Vereinbarung einer Pflegezeit nicht gesetzlich zu regeln. Teilzeitarbeit, Lebensarbeitskonten und Sabbaticals reichen nach Ansicht der Arbeitgeberverbände aus, um eine Pflegezeit auf betrieblicher Ebene zu regeln.

Die Arbeits- und Sozialminister stimmten bei ihrem Treffen in Perl-Nenning auch dem Vorschlag Berlins zu, einheitliche Kriterien für die Qualitätsbeurteilung von Pflegeeinrichtungen festzulegen.

Quelle: FAZ, 18.11.06

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