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AGG: Änderungen im Betriebsrentengesetz

14.12.2006

Die angekündigten Änderungen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind
am 12.12.2006 in Kraft getreten (BGBl. I S.2742 ff).

Verabschiedet wurden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung (Die Beitragsbemessungsgrenzen in
der allgemeinen Rentenversicherung
betragen 63.000 € jährlich/5.250 € monatlich (West) bzw. 54.600 € jährlich/4.550€ monatlich (Ost)und dieJahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung (Die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der
Krankenversicherung nach § 6 Abs.6
SGB V beträgt 47.700 €). Beide Änderungen finden sich "gut versteckt“ im "Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes" und in anderen Gesetzen.

Im AGG wurden im
Rechtfertigungstatbestand des
§ 10 AGG die Ziffern 6 und 7
gestrichen.

Inhaltlich ging es dabei
1. Um die zulässige unterschiedliche
Behandlung wegen des Alters bei der Sozialauswahl im Falle von betriebsbedingten Kündigungen.
2. Um individual- oder kollektivrechtliche
Vereinbarungen der Unkündbarkeit

von Beschäftigten eines bestimmten
Alters.

In § 20 AGG, bei dem es um die Zulässigkeit einer unterschiedlichen Behandlung
geht, wurde in Absatz
1 und 2 das Merkmal "Weltanschauung" gestrichen.

§ 11 ArbGG und § 73
Abs.6 S.5 SGG wurde dahingehend geändert, dass den Antidiskriminierungsverbänden
kein Recht zur Prozessvertretung
zusteht.



Literaturtipps
Ralf Roesner
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Schnelleinstieg für die
Personalpraxis
276 Seiten, € 29,80
Softcover mit CD-ROM
ISBN: 978-3-8073-2237-7

Wolfgang Schönfeld
Lexikon Lohnbüro 2007
Schnelleinstieg für die
Personalpraxis
900 Seiten, € 43,50
Softcover mit CD-ROM
ISBN: 978-3-8073-2345-9

WARUM GIBT ES EIGENTLICH NOCH IMMER KEIN BUCH MIT DEM TITEL: DAS AGG, SCHNELLEINSTIEG FÜR ALTERSDISKRIMINIERTE ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITSSUCHENDE?????? DER MARKT WÄRE DOCH VIEL GRÖSSER!!!

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Quelle: Mail an das Büro gg. Altersdiskriminierung

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