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Kinder- und Altenrechte ins Grundgesetz

21.12.2006 - von Hanne Schweitzer

Der aus fünf Personen bestehende Kinderausschuß des Bundestags, der seines Zeichens ein Unterausschuß des Familienausschusses ist, plant im Jahr 2007 eine Änderung des Grundgesetzes. Um die erforderliche Mehrheit für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz zu bekommen, soll dafür ein überparteilicher Gesetzentwurf initiiert werden.

Schade, dass es keinen Altenausschuß des Bundestags gibt, der zeitgleich für die Aufnahme von Altenrechten ins Grundgesetz eintritt und eine entsprechende Gesetzesinitiative startet!!!

Quelle: FAZ,21.12.06

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