07.01.2007
Die Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) hat davor gewarnt eine Patientenverfügung automatisch zum alleinigen Maßstab für die Entscheidungen der Angehörigen oder Ärzte über das Leben eines Kranken zu machen.
Die Versammlung lehnte den Vorschlag des Deutschen Juristentags ab, der das standesrechtliche Verbot der Beihilfe zum Selbstmord eines Kranken oder Sterbenden lockern wollte. Sterbegeleitung bedeute nicht Hilfe zum, sondern Beistand im Sterben. Dabei gehe es nicht um eine Verlängerung des Lebens um jeden Preis. In der entsprechenden Erklärung des ZdK steht: "Es ist ein gravierender Unterschied, ob man das Sterben eines Menschen zuläßt oder ob man es veranlaßt".
Wohl wahr!
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