08.05.2004
Das Arbeitsgericht Frankfurt gab der Klage einer 58jährigen Sekretärin statt. Dieser war von einer Bank gekündigt worden.
Ihre Arbeit sollte von einer jüngeren, verheirateten Kollegin mit zwei Kindern übernommen werden. „Das höhere Alter und die damit verbundenen schlechteren Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt müssen bei der Sozialauswahl stärker berücksichtigt werden, als die Kinder der Kollegin, entschied das Gericht. AZ: 1Ca7274/03
Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema
Justiz:
30.04.2004: Alterseinkünftegesetz: Direktversicherung betroffen
28.04.2004: Brief vom Bundesministerium der Justiz - Thema: Altersdiskriminierung
20.04.2004: Volker Becks Bedenken
Alle Artikel zum Thema
Justiz