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Vorsorgeregister wird genutzt

23.04.2007

Knapp eine halbe Million BürgerInnen haben sich bislang ins zentrale, staatliche Vorsorgeregister eingetragen und damit Vollmachten hinterlegt, die im Fall von Not- und Krankheitsfällen, in denen der Einzelne keine bewussten medizinischen oder finanziellen Entscheidungen mehr treffen kann, von den Verwandten abgerufen werden können.

Informationen darüber unter:

Link: http://www.vorsorgeregister.de
Quelle: FAZ, 18.4.07

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