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Kartellamt gewinnt gegen Rhön

12.04.2007

Das Oberlandesgereicht Düsseldorf hat eine Verfügung der Wettbewerbsbehörde aus dem März 2005 bestätigt. Diese untersagte dem privaten Konzern die Übernahme zweier Kliniken in Bad Neustadt und Mellrichstadt.

Rhön hatte sich auf § 69 des Sozialgesetzbuches V berufen nach dem Krankenhäuser der kartellrechtlichen Überprüfung entzogen sind.
Das OLG Düsseldorf hatte entschieden, Fusionskontrollen seien das richtige Instrument, um wettbewerbschädliche Marktkonzentrationen zu verhindern. Das Gericht prüfte den regionalen, nicht den bundesweiten Krankenhausmarkt.

Seit Beginn der 90iger Jahre ist mehr als ein Viertel der bundesdeutschen Krankenhäuser in den Besitz privater Anbieter gekommen.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=27
Quelle: FAZ, 12.4.07

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