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Rentenanpassung: Widerspruch einlegen!

07.07.2007 - von Otto W. Teufel

In diesen Tagen haben diejenigen, die ihre Rente zum Monatsbeginn erhalten, einen Bescheid über die Rentenanpassung 2007 zugeschickt bekommen. Wer die Rente zum Monatsende erhält, bekommt den Bescheid offensichtlich erst später.

Für diejenigen, die gegen die viel zu geringe Rentenanpassung einen Widerspruch einlegen wollen, haben wir wieder einen Entwurf für ein Widerspruchsschreiben an die DRV gemacht, den wir Ihnen hiermit zur Verfügung stellen. Bitte geben Sie den Entwurf auch an Mitglieder ohne Email und an interessierte Bekannte weiter.

Der Anpassungsbescheid trägt kein Datum, auch nicht auf dem Briefumschlag. Da die DRV schreibt, dass ein Widerspruch bis zu einem Monat nach Zugang des Bescheids möglich ist, empfehlen wir, den Widerspruch noch im Juni abzuschicken, bzw. im Juli, wenn der Bescheid erst später zugeht.

Wir wünschen Ihnen eine schöne und angenehme Sommerzeit.

Viele Grüße

Otto W. Teufel
Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. München

Absender
Datum

Einschreiben

An die
Deutsche Rentenversicherung Bund
Ruhrstr. 2
10709 Berlin

Betr. Widerspruch
Rentenanpassung zum 01.07.2007

Vers. Nr.:
Ihr Bescheid ohne Datum

Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen Ihren oben genannten Bescheid erhebe ich Widerspruch.
Die Anpassung der Renten nur um 0,54 Prozent verstößt gegen Artikel 3 GG (Gleichheitssatz), gegen Artikel 14 GG (Eigentumsschutz) und gegen das Urteil des BSG vom 31.07.2002 (B 4 RA 120/00). Danach findet die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers dann ihre Schranken, wenn er eine Rentenanpassung unterhalb der Inflationsrate vornimmt, obwohl die Lohn- und Gehaltsentwicklung der aktiven Versicherten wenigstens eine Anpassung nach Inflationsrate zulässt. Insoweit wirkt die existenzsichernde Funktion des individualgrundrechtlichen Renteneigentums.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts (Stand 12.06.2007) ist der Verbraucherpreis-index im Jahr 2006 um etwa 1,7 Prozent gestiegen. Außerdem verdienten die vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer im produzierenden Gewerbe im Oktober 2006 durchschnittlich 1,8 Prozent mehr als im Oktober 2005.
Zum Vergleich: Nach verschiedenen Medienberichten erhalten die Beamten in Bayern 2007 eine Erhöhung ihres Entgelts um 3 Prozent. Da die Erhöhung der Pensionen an diese Entwicklung angepasst ist, dürfen also auch die Pensionäre in Bayern mit einer entsprechenden Erhöhung ihrer Bezüge rechnen.
Am 27.03.2007 hat der 13 Senat des BSG (B 13 R 37/06) entschieden, dass die Nichtanpassung der Renten zum 01.07.2004 rechtens ist. Zu der nicht nachvollziehbaren Begründung des 13. Senats bei seiner Entscheidung ist folgendes anzumerken:
1) Er betont das öffentliche Interesse an der Sicherung der Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung (Rn. 19, 20).
Die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung ist seit 50 Jahren überwiegend dadurch in Frage gestellt, dass der Gesetzgeber diese mit (sachlich sicherlich gerechtfertigten) Aufgaben der Allgemeinheit belastet, ohne die dafür notwendigen Mittel in vollem Umfang zur Verfügung zu stellen. Wie Sie aus der beigefügten Anlage* ersehen können, ergibt sich dadurch allein zwischen 1960 und 2002 ein Defizit zu Lasten der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von fast 400 Milliarden Euro. Ob diese gigantische Umverteilung zugunsten derer, die nicht Zwangsmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, wirklich im öffentlichen Interesse ist, kann also durchaus in Frage gestellt werden.

2) Die Begründung des BSG, warum der Altersvorsorgeanteil nicht als sachwidrig angesehen werden kann (Rn. 20), ist nicht nachvollziehbar. Das BSG berücksichtigt dabei nicht, dass die private Vorsorge freiwillig ist, dass diejenigen, die diese in Anspruch nehmen, erhebliche öffentliche Subventionen erhalten, Rentner hingegen diese Subventionen nicht in Anspruch nehmen können, und dass heutige Rentner diese Art der privaten Zusatzversicherung nicht zur Verfügung haben.

3) Auf die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes geht das BSG gar nicht ein (Rn. 28). Bis heute ist sowohl das BVerfG wie auch das BSG eine Antwort auf die Frage schuldig geblieben, warum die Aufteilung der Bevölkerung auf verschiedene Altersvorsorgesysteme, die auf den Ständestaat des 19. Jahrhunderts zurückgeht, im demokratischen Rechtsstaat des 21. Jahrhunderts immer noch als Begründung dafür ausreicht, dass für Arbeitnehmer und Rentner im Gegensatz zu Politikern, Selbständigen, Beamten und Richtern elementare Grundrechte außer Kraft gesetzt sind, um sie durch politische Beliebigkeit (Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers) zu ersetzen, mit verheerenden Folgen für die betroffenen Arbeitnehmer und Rentner.

Ich fordere Sie deshalb auf, meine Rente ab 01.07.2007 um mindestens 1,7 Prozent anzuheben.

Mit freundlichen Grüßen


* siehe unter: http://www.adg-ev.de/Wid-2007-Anlage.doc

Link: http://www.adg-ev.de
Quelle: Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V.

Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema Rente:
06.07.2007: Kein Ausbildungsplatz: Ausbildungssuchend melden!
24.06.2007: Betriebsrente: Junge Leute benachteiligt
13.06.2007: BDA: Hinterbliebenenrenten reformieren!

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