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HUK: Kein Rechtsschutz wg. Zwangsrentenalter

20.06.2007 - von HUK

HUK gewährt keinen Rechtsschutz bei Klagen wegen des Zwangsrentenalters. Das geht aus einem Schreiben an die Anwaltskanzlei H & H hervor, das der Redaktion vorliegt.

Coburg, 08.06.2007
Ihr Schreiben vom: 01.06.2007
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir nehmen Bezug auf Ihr o.g. Schreiben. Wie Sie sicherlich wissen, beinhaltet das BGB keine Willenserklärungen, sondern von der Legislative gesetzte Rechtsnormen, so dass schon aus diesem Grunde der von Ihnen angestellte Vergleich fehl geht.

Die zeitlichen Voraussetzungen einer Eintrittspflicht sind zweifelsfrei nicht gegeben, da der „Keim des Rechtskonfliktes“ bereits vor Abschluss des bei unserer Gesellschaft bestehenden Rechtsschutzversicherungsvertrags im Rahmen der hier in Rede stehenden Willenserklärung begründet liegt.

Wir sind daher aus den im Schreiben vom 29.05.07 dargelegten Gründen nicht eintrittspflichtig.
Rein vorsorglich erlauben wir uns überdies den Hinweis darauf, dass das BAG mit Urteil vom 27.07.2005 (7 AZR 443/04) bereits entschieden hat, dass Klauseln, die eine Befristung des Arbeitsvertrags bis zum Rentenalter vorsehen, wirksam sind. Die Interessenwahrnehmung hat auf Grund eindeutiger höchstrichterlicher Rechtsprechung damit auch keinerlei Erfolgsaussichten.

Wir verweisen im übrigen auf unser Schreiben vom 29.05.2007.
Unsere Versicherungsnehmerin informieren wir abschriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
HUK-COBURG-Rechtschutzversicherung AG

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=1943
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung