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Betriebsrente: Junge Leute benachteiligt

24.06.2007 - von Hanne Schweitzer

Das EU-Parlament hat am 20.6.07 beschlossen, dass die Ansprüche auf Betriebsrente beim Wechsel des Arbeitgebers verfallen dürfen, wenn unter 25jährige Beschäftigte einen Betrieb vor Ende des fünften Beschäftigungsjahres verlassen.

Die bundesdeutsche EU-Ratspräsidentschaft hatte vorgeschlagen, allen Beschäftigten über 25 Jahre einen Anspruch auf eine Betriebsrente zu garantieren, wenn sie länger als fünf Jahre im Betrieb arbeiten. Also genau das, was das Parlament beschlossen hat.

Dazu muss man wissen: In D ist es bisher so, dass unter 30Jährige kein Recht auf eine Betriebsrente haben, wenn sie vor Ende des fünften Beschäftigungjahres die Stelle wechseln.

Die EU-Kommission kündigte nach der Abstimmung im EU-Parlament an, die Parlamentsposition in die entsprechende Richtlinie aufzunehmen.

Quelle: FAZ, 21.6.07

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