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Ein Jahr AGG: crosswater

12.08.2007 - von Hanne Schweitzer

Täglich wächst die Zahl derer, die sich zum Einjährigen des AGG äußern.
Wenn die Steigerungsrate beibehalten wird, werden wir bis zum 18. August, dem Inkrafttreten des Gesetzes im Jahr 2006, nicht anderes mehr lesen.

Beispiel: "Trotz dem im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz, trotz einschlägiger Bestimmungen im Kündigungsschutzgesetz und in diversen EU-weiten Regelungen fanden die Befürworter des AGG genügend Gründe, bisher fehlende Regelungen im neuen AGG zu verankern. Denn nicht weniger als die Zukunft des Abendlandes und die Errungenschaften der Französischen Revolution von 1789 mit ihrem Postulat „Liberté, Égalité, Fraternité“ standen auf dem Spiel – oder zumindest wurde dieser Eindruck erweckt." Wie bitte? Da hat wohl jemand ins Archiv geschaut, und sich dort heraasgepickt, was sich gut anhörte, das Ganze neu arrangiert ohne auch nur einen Gedanken an den Inhalt zu verschwenden.

Dafür ist Dr. Stollhoff zuständig. Sie macht Rechtsberatung beim Beratungsunternehmen Stepstone.

In dieser Eigenschaft gesteht sie immerhin zu, dass es "eine gewisse Notwendigkeit"gegeben habe, "den Gleichheitsgedanken auch in das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen."

Na immerhin.
Selbstverständlich endet das Gespräch mit einer "Umfrage", die grafisch durch drei Säulen illustiret werden. Das Ergebnis ist wie erwartet, noch dazu umsatzfördernd.

Zwei Drittel der Personaler halten das AGG für überflüssig, und die meisten haben eh keine Ahnung davon. Da sorgt Stepstone gerne für Abhilfe.

Link: http://www..com/ej_news_2007_08_0035_AGG_StepStone_Stollhoff.htm
Quelle: crosswater-systems

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