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1 Jahr AGG: Focus

12.08.2007 - von Hanne Schweitzer

Die Internetradaktion gesteht ein, dass es im vergangenen Jahr keine Prozeß-Flutwelle wegen des AGG gegeben hat. Die Kampagne "Prozeßflut", mit deren Hilfe neoliberale Presseorgane nochmal ordentlich Angst vor dem AGG machen wollte, war ein Schuß in den Ofen.

Das Schwein dass nun durchs Dorf getrieben wird, heißt "Frauenlohn". Dazu wird ein Frankfurter Arbeitsrechtler aus der Sozietät Lovells zitert: „Durch das AGG müssen einerseits bekannte Einschätzungen zum Kündigungsrecht neu überdacht werden. Andererseits wird die AGG-Festigkeit der Vergütungspolitik der Unternehmen zunehmend in den Vordergrund rücken. Zusammen ergibt das ein enormes Risikopotenzial für Unternehmen.“

Gemeint sind damit die Klagen von Frauen wegen ihrer schlechteren Bezahlung. Laut Focus ist das keine Diskriminierung. "Nach einem Jahr AGG zeigt sich, dass Unternehmen eher mit Klagen von unterbezahlten Frauen als von diskriminierten Bewerbern rechnen müssen."

Schön wär´s. Das "enorme Risikopotenzial" gibt es nicht. Ungleicher Lohn für gleiche Arbeit wird in D von Arbeitgebern, aber auch von Arbeitnehmerinnen und Gewerkschaften immer noch als selbstverständlich akzeptiert.

Am 10.4. 1984 legte der Europäische Gerichtshof auf Antrag von drei Klägerinnen aus der Bundesrepublik Deutschland fest, daß Frauen, die im Beruf Männern gegenüber diskriminiert werden, Anspruch auf Schadenersatz haben. Das war vor 23 Jahren.

Link: http://www.focus.de/jobs/berufsalltag/arbeitsrecht/tid-7024/gleichbehandlungsgesetz_aid_68677.html
Quelle: focus.de

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