09.08.2007 - von Name + Adresse sind der Redaktion bekannt
Sehr geehrte Damen u. Herren,
die Sparkasse Lüneburg erhebt seit dem 01.07.07 für ihre Kunden eine Kontoführungsgebühr von 3,50 €.
Die Gebühr wird allerdings nur für Personen ab dem 30. Lebensjahr erhoben. Liegt hier nicht ein Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz vor? Wenn ja, welche Möglichkeiten habe ich (54) gegen diese Maßnahme vorzugehen?
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Leider keine, da Regierung und Abgeordnete dem Drängen der Finanzwirtschaft nachgegeben haben und diese Art von Ungleichbehandlung ausdrücklich, trotz AGG, erlaubt ist.
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