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SPD und HARTZ-IV für Ältere

27.10.2007 - von Hanne Schweitzer

Von Lafontaine spricht keiner mehr. "Beck gegen Müntefering", "Müntefering isoliert". "Basis für Beck." "Was denkt NurnochLeistungsträgerfördern-Steinbrück?"
Die SPD und ihre Mannen an der Spitze domineren die innenpolitische Berichterstattung.

Die Sache, um die es geht, das Thema, kommt nicht mehr vor. Andeutungen. O-Ton Wowereit. "Wir haben festgestellt, es gibt ein tiefes Ungerechtigkeitsgefühl". GEFÜHL!
Hinter dem Ungerechtigkeitsgefühl versteckt sich der Fakt, dass die rotgrüne Bundesregierung unter Schröder im Dezember 2003 mal wieder von der Gesetzeslust überkommen wurde. Folge: Für alle über 55jährigen, die arbeitslos werden, wird der Anspruch auf Arbeitslosengeld, (ungefähr 60 Prozent des letzten Gehalts) von maximal 32 Monaten auf 18 Monate verkürzt. Wer noch keine 55 ist, hat Anspruch auf 12 Monate.

Die Linke war es gewesen, die das Thema auf die Agenda gehievt hatten.
Inzwischen hat es die SPD übernommen und und weiß es gut für sich zu nutzen. Es kommt Bewegung in die Hartz-Masse, wird dem gelangweilten Publikum suggeriert.

"Bewegung" ist in die Sache tatsächlich gekommen, aber nicht durch die SPD und ihre Personalshow. Der Stein ins Wasser wurde von 56.te Kammer des größten Sozialgerichts in Berlin geworfen. Sie hält die Kürzung des Arbeitslosengeldes für verfassungwidrig. Am 1. Oktober 2007 entschieden die Richter, dem Bundesverfassungsgericht zwei Musterfälle wegen der Kürzung des Arbeitslosengelds I für ältere Arbeitslose zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

Nach Ansicht der Richter verstößt die Kürzung bei älteren Arbeitslosen gegen das Grundgesetz.Ein Verstoß gegen das AGG ist es außerdem: ungerechtfertigte Ungleichbehandlung durch den Staat.
"Die willkürliche Festlegung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I widerspricht dem Grundrecht auf Eigentum, das auch den Anspruch auf Arbeitslosengeld umfasst", argumentieren die Berliner Richter. „Die drastische Kürzung der Anspruchsdauer hätte durch eine längerer Übergangsfrist abgefedert werden müssen“, mahnen sie. Und betonen, dass Staffelungen in anderen Bereichen des Sozialversicherungsrechts üblich seien.

Das rot/grüne Reformgesetz war von Anfang an umstritten. Auf den bundesweiten „Montagsdemonstrationen“ sorgte es ebenso für Zorn und Unmut wie bei Arbeitsrechtlern, manch einem Gewerkschaftsfunktionar und bei den Reformopfern.

Statt 14 Monate länger Stütze als die unter 55Jährigen nur noch sechs Monate länger. Ist das gerecht? Angesichts der Altersdiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt? Kann man so schnell einen Arbeitgeber finden, der einen 55Jährigen Mann einstellt? Oder eine 61Jährige Frau?

Pekunär ungerecht ist das Reformgesetz auch.
Wer jenseits der 55 arbeitslos wird, hat sehr viel mehr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, als eine junge Frau, die gerade 31 geworden ist.

Bevor nun aber jemand Arbeitslosengeld II = HARTZ IV bekommt, prüft das Amt zuallerst das Vermögen. Und wer viel gespart hat, vielleicht weil er schon älter ist, bekommt kein HARTZ IV.

Die Rechtssprechung
zum Thema „Arbeitslosengeld II“ = Hartz-IV ist uneinheitlich. „Arbeitslosengeld II“ wird generell nach dem Ende der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I gezahlt.
Arbeitslosengeld II, das sind pro Person maximal 347,- € pro Monat + „angemessene“ Kosten für Miete und Heizung.

Das eigene Vermögen
Wer Vermögen hat, bekommt HARTZ IV nur, wenn er sein Erspartes bis zu einem gewissen Freibetrag aufgebraucht hat. Riester-Renten zählen nicht zum Vermögen, bei Lebensversicherungen gilt ein Freibetrag von 250 € pro Lebensjahr, bei Sparbüchern sind es 150 € pro Lebensjahr. Ein 58Jähriger kann demnach 14.500 Euro von seiner Lebensversicherung behalten und 8.700 auf dem Sparbuch.

Bundessozialgericht locker
Das Bundessozialgericht hat in den letzten Monaten die Anrechnung von Vermögen gelockert.
So dürfen „angemessene“ Eigentumswohnungen auch von ALG II-Beziehern behalten werden, und Autos statt zuvor bis zu einem Wert von 5.000 €, nun bis zu einem Wert von 7.500 €uro.

Im Alter kumulieren bekanntlich die ökonomischen und sozialen Bedingungen des ganzen Lebens.

Für die künftige Rente
ist HARTZ IV für alte und junge Arbeitslose eine einzige gemeinsame Katastrophe. Ein Jahr HARTZ IV-Bezug reduziert die monatliche Rentenanwartschaft
seit der 2007 von Regierung und Parlament beschlossenen "Reform" von 2007. Statt "üppiger" 4 Euro und 8 Cent (also 48,96 Euro Rentenanwartschaft pro Jahr) erhalten die Hartz IV Empfänger laut Beschluß der Volksvertreter nur noch einen monatlichen Rentenversicherungsbeitrag von 2 Euro und 19 Cent. Diese summieren sich auf eine jährliche Rentenanwartschaft von 26,28 Euro (!) im Jahr.


2004 lebten 13.000 über 65Jährige BerlinerInnen von der Grundsicherung. 2005 waren es bereits 23.000, die mit 345 Euro ihren Lebensunterhalt einen Monat lang bestreiten mussten. Das ist aber nur die Spitze des Eisbergs. Den AutorInnen des 5. Altenberichts der Bundesregierung verdanken wir eine differenzierte Analyse der Benachteiligungsmechanismen der jüngsten Rentenpolitik. Aus ihrem Bericht geht hervor, dass die Alterseinkommen derjenigen, die heute um die 50 sind, in den nächsten Jahren noch sehr viel ungleicher verteilt sein werden, als das bereits heute der Fall ist.

Das Statistische Bundesamt gibt an, dass sich die Auszahlungen für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung um 12 Prozent erhöht haben. Das Bundesamt gibt außerdem bekannt: Im Frühjahr 2007 sind bereits 7,7 Prozent der 50 - 65jährigen Arbeitslosen als ALG II Empfänger aussortiert worden.

Bundesanteil der Grundsicherung gekürzt
Im August 2007 hat das Kabinett der großen Koalition beschlossen, den Bundesanteils an den Kosten der Grundsicherung im Alter zu kürzen. Statt 409 Millionen Euro Steuergelder überweist der Bund nur noch 180 Millionen € an die Kommunen.

Wohl dem, der gegen seinen ALGII-Bescheid Einspruch eingelegt hat.
Leider muss man aber wegen des bislang noch fehlenden Drucks der älteren ArbeitslosengeldII-Empfänger davon ausgehen, dass sich unsere Politiker hüten werden, eine Änderung, wenn sie denn überhaupt eine solche beschließen - eine solche Änderung rückwirkend zu beschließen.

Die Reformgesetze:

Hartz I
Personal-Service-Agenturen, Deregulierung der Zeitarbeit, erleichterte Befristung von Arbeitsverträgen für Ältere.

Hartz II
Ich-AGs, Erleichterung von Mini-Jobs, Aufhebung des Scheinselbständigkeitsgesetzes

Hartz III
Organisationsreform der Bundesagentur für Arbeit

Hartz IV
Ersatz der Arbeitslosenhilfe durch das Arbeitslosengeld II, Kürzung auf Sozialhilfeniveau; erwerbsfähige Langzeitarbeitslose werden seitdem von Kommunen und Arbeitsagenturen gemeinsam betreut.

Von Lafontaine spricht keiner mehr.
9.10.2007

Quelle: FAZ 09.08.07, FAZ, 2.10.07, Hanne Schweitzer

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