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IG Metall: Gegen 58er-Regelung klagen

30.10.2007 - von Hanne Schweitzer

Ende des Jahres läuft die 58er-Regelung aus. Sie besagt, dass 58jährige und ältere Arbeitslose aus der Vermittlung rausfallen.
Laut IG-Metall sind die Bezieher von Arbeitslosengeld II ab 2008 aber von einer Zwangsverrentung mit 58 Jahren inclusive Rentenabschlägen von bis zu 18 Prozent bedroht. Die Zwangsverrentung wird bislang auch dann fällig, wenn die Rentenhöhe niedriger ist, als die bislang gezahlte Arbeitslosenunterstützung.
Dazu muss man wissen (und SPD und IG Metall wissen das auch) es handelt sich nicht um ein neues Problem.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2222
Quelle: Junge Welt, 30.10.07

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