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Altersgrenzen: Gutachten soll sie endlich aufspüren

24.04.2008 - von Hanne Schweitzer

Am 18. März des Jahres 2008 hat das Bundesfamilienministerium einen Forschungsauftrag ausgeschrieben. Ziel: existierende Altersgrenzen zu recherchieren.
Das Datum der Ausschreibung kann nur erstaunlich finden, wer weiss, dass:

  • 1. Die Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union gibt es seit dem Jahr 2000.

  • 2. In der EU-Richtlinie 43 aus dem Jahr 2000 lautet Artikel 14:
    Die Mitgliedstaaten treffen die erforderlichen Maßnahmen, um
    sicherzustellen, a) daß sämtliche Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die dem
    Gleichbehandlungsgrundsatz zuwiderlaufen, aufgehoben werden;
    b)daß sämtliche mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht
    zu vereinbarenden Bestimmungen in Einzel- oder Kollektivverträgen
    oder -vereinbarungen, Betriebsordnungen, Statuten von Vereinigungen mit oder ohne Erwerbszweck sowie Statuten der freien Berufe und der Arbeitnehmer- und
    Arbeitgeberorganisationen für nichtig erklärt werden oder
    erklärt werden können oder geändert werden.

  • 3. Den ersten bundesdeutschen GesetzENTWURF zur Durchsetzung des Gleichbehandlungsgebotes und zur Vermeidung von Altersdiskriminerung gab es bereits 1998.

  • 4. Den Amsterdamer Vertrag, in dem zum ersten Mal das Wort Altersdiskriminierung in einem europäischen Vertragswerk auftauchte, gibt es seit dem Jahr 1997.


  • Immerhin: Schon im April 2008 bemerkt das Familienministerium, dass Altersdiskriminierungen soziale und ökonomische Benachteiligungen mit sich bringen, und gibt den Auftrag, Altersgrenzen zu recherchieren.

    Doch wie wenig Interesse am Thema tatsächlich vorhanden ist, belegt der ministerielle Ausschreibungstext. Er nennt als Beispiel für Altersgrenzen die für Schöffen bzw. ehrenamtliche Richter. Doch oh weh: Ebenfalls im April 2008 ließ die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen verlauten, dass die existierenden Altersgrenzen für Schöffen völlig in Ordnung seien. Link
    Hallo?
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    Das Gutachten "Altersgrenzen und gesellschaftliche Teilhabe" wurde im Wege der Freihändigen Vergabe mit vorherigem Öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach § 3 Nr. 1 Abs. 4 VOL/A vom 18. März 2008 von der Auftraggeberin Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Rochusstraße 8 - 10 53123 Bonn ausgeschrieben.

    2. Kategorie der Dienstleistung und Beschreibung: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Referat 304, Rochusstraße 8-10, 53123 Bonn (Tel.: 0228 - 930 - 2397; Telefax: 0228 - 930 - 4940), beabsichtigt, gemäß § 17 des Abschnitts 1 „Basisparagraphen zur VOL/A„ ein Gutachten zum Thema „Altersgrenzen und gesellschaftliche Teilhabe„ im Wege der Freihändigen Vergabe mit Öffentlichem Teilnahmewettbewerb nach § 3 Nr. 1 Abs. 4 VOL/A zu vergeben.

    3. Hintergrund/Kurzbeschreibung:
    Geplant ist die Vergabe eines umfassenden Gutachtens zu dem Thema Altersdiskriminierung durch Altersgrenzen. Es soll eine Bestandsaufnahme der in Deutschland bestehenden Altersgrenzen enthalten, die ein Ausschlusskriterium für gesellschaftlich relevante Tätigkeiten älterer Menschen darstellen. Dabei sollen nicht nur gesetzliche bzw. rechtlich festgelegte Altersgrenzen erfasst werden, sondern auch untergesetzliche „weiche„ Altersgrenzen, die älteren Menschen die Teilhabe an der Gesellschaft verwehren, z.B. im Hinblick auf freiwilliges und bürgerliches Engagement in der Zivilgesellschaft.

    Das Gutachten soll eruieren, in welchen Bereichen derartige Altersgrenzen bestehen, die dahinter stehenden Gründe und Motive beschreiben und die für die Bewertung ihrer Sinnhaftigkeit und fortbestehenden Notwendigkeit erforderlichen Grundlagen liefern. In diese Bewertung sollen Aspekte der demografischen Entwicklung und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) einfließen. Beispielhaft kann auf folgende Altersgrenzen hingewiesen werden:

    · Höchstaltersgrenzen als Zugangsvoraussetzungen zum Beruf (z.B. im öffentlichen Dienst)
    · Beendigung der kassenärztlichen Zulassung mit Vollendung des achtundsechzigsten Lebensjahres (§ 95 Abs. 7 SGB V)
    · Schöffen sollen noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben (§ 33 GVG)
    · Eine erstmalige Bestellung zum Notar ist nach Vollendung des 60. Lebensjahres nicht mehr möglich (§ 6 Abs. 1 BNotO)
    · Banken binden die Vergabe von Darlehen, Vereine die Übernahme von Ehrenäm-tern häufig an eine Höchstaltersgrenze

    4. Zielsetzung, geplante Inhalte und vorgesehener Ablauf des Vorhabens
    4.1 Zielsetzung und geplante Inhalte
    Es ist ein grundlegendes Ziel der Altenpolitik der Bundesregierung, die Entwicklung und Verankerung eines neuen Leitbildes des Alters voranzutreiben. Mit dem sich wandelnden gesellschaftlichen Bild vom Alter nicht vereinbar sind alle Formen von Altersdiskri-minierung, verstanden als soziale und ökonomische Benachteiligung von Personen aufgrund ihres Lebensalters. Die Betroffenen werden daran gehindert, in angemessener Weise am Arbeitsleben und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. In diesem Zusammenhang rücken Altersgrenzen in das Blickfeld, da sie geeignet sind, institutionelle Barrieren und Ausgrenzungen in der gesellschaftlichen Realität zu verankern.
    Im Lichte der gesellschaftlichen Veränderungen aufgrund des demografischen Wandels und der Regelungen des AGG bedarf es einer grundlegenden Prüfung, welche formellen und informellen Altersgrenzen es in Deutschland gibt und welche davon (noch) eine Existenzberechtigung haben.

    Die bisher zum Thema „Altersgrenzen„ vorliegenden Untersuchungen (z.B. Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages aus dem Jahre 2001, Zusammenstellung gesetzlicher Altersgrenzen durch das BMJ im Jahr 2005) sind entweder nicht mehr aktuell oder erfassen nur einen Teilaspekt des Problems. Es bedarf daher eines grundlegenden Gutachtens, an das folgende Anforderungen zu stellen sind:

    1. Dokumentation altersbeschränkender Regelungen in Gesetzen und Rechtsverordnungen des Bundes und der Länder. Zusätzlich sollen gesellschaftlich relevante Altersgrenzen in untergesetzlichen Regelungen erfasst werden (z.B. Altersgrenzen in Vereinssatzungen).

    2. Darstellung der Gründe und Motive für die Festlegung der Altersgrenzen einschließlich der erforderlichen Grundlagen für die Bewertung ihrer Sinnhaftigkeit und fortbestehenden Notwendigkeit – insbesondere unter Berücksichtigung der aktuellen gerontologischen Erkenntnisse und des sich wandelnden gesellschaftlichen Bildes vom Alter.

    3. Der Themenkomplex „Regelaltersgrenze„ für das Ausscheiden aus dem Beruf soll, da es sich hier um einen eigenen sehr komplexen Sachverhalt handelt, in dem Gutachten zwar berücksichtigt und kurz skizziert, aber nicht schwerpunktmäßig bearbeitet werden.

    Bei der Vergabe des Gutachtens wird darauf geachtet, dass die unterschiedlichen Lebenslagen von Männern und Frauen im Hinblick auf Bestehen und die Auswirkungen von Altersgrenzen differenziert betrachtet werden.

    4.2 Geplanter Ablauf
    Das Vorhaben soll am 01.06.2008 beginnen. Die Laufzeit des Vorhabens beträgt fünf Monate. Es ist vorgesehen, mit dem ausgewählten Anbieter einen Werkvertrag abzuschließen. Ein Anspruch auf Abschluss des Vertrages besteht nicht. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend entscheidet im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

    Weitere Informationen über den Inhalt des Teilnahmewettbewerbs erteilen: Herr Gerd Krämer
    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    Referat 304 Rochusstraße 8-10
    53123 Bonn Tel.: 0228 930 2397; Fax: 0228 930 4940 E-Mail: gerd.kraemer@bmfsfj.bund.de

    Frau Britta Spahl
    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    Referat 304 Rochusstraße 8-10
    53123 Bonn Tel. 0228 930 2705; Fax: 0228 930 4940 E-Mail: britta.spahl@bmfsfj.bund.de

    5. Lieferort
    Bundesrepublik Deutschland

    6.a) Vorbehalt für einen besonderen Berufsstand Entfällt
    b) Rechts- und Verwaltungsvorschrift Entfällt
    c) Verpflichtung zur Angabe des Namens und der Qualifikation
    Juristische Personen müssen Namen und berufliche Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen, angeben.

    7. Unterteilung in Lose
    Nein
    8. Verbot von Änderungsvorschlägen
    Nein
    9. Teilnahmebedingungen
    9.1 Allgemeines
    Die Teilnahme am Wettbewerb ist offen für alle, die ein überprüfbares und realisierbares Konzept und eine Kostenkalkulation vorlegen, welche die vorgenannten Punkte inhaltlich aufnehmen. Eine Aufteilung der Aufgaben im Rahmen einer Bietergemeinschaft ist möglich. Bietergemeinschaften haben in dem Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie einen/eine verantwortliche/n Vertreterin/Vertreter, der die Bietergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt und insgesamt verantwortlich ist.
    Der Antrag auf Teilnahme ist zu unterschreiben (auch von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft).
    Alle geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen.
    Dem Teilnahmeantrag sollte eine grobe Kostenkalkulation beigelegt werden. Die Abgabe von Nebenanträgen und Änderungsvorschlägen ohne gleichzeitige Abgabe eines Hauptantrags wird nicht zugelassen.

    9.2 Angaben und Formalitäten
    Folgende Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung der Aufla-gen zu überprüfen. Der Bewerber/die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Er-stellung der Unterlagen, insbesondere bei der Unternehmensdarstellung walten zu lassen. Die vorgegebene Reihenfolge ist einzuhalten.

    9.2.1 Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers/der Wirtschaftsteilnehmerin
    a) Art des Instituts mit Angaben zu den Schwerpunkten;
    b) Eigentümerstruktur;
    c) Jahre am Markt;
    d) Hauptsitz/Standorte;
    e) Anzahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen;

    9.2.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    a) Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung;
    b) Eigenerklärung, dass sich der Bewerber/die Bewerberin nicht in Liquidation befin-det, dass nicht über das Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichba-res gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser An-trag mangels Masse abgelehnt wurde.

    9.2.3 Technische Leistungsfähigkeit
    Nennung von Referenzprojekten.

    10. Verfahren

    10.1. Verfahrensart:
    Teilnahmewettbewerb mit anschließender freihändiger Vergabe.

    10.2 Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer/-teilnehmerinnen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden:
    Es ist beabsichtigt, bei hinreichender Zahl qualifizierter Anträge, mindestens drei Teilnehmer/innen zur Angebotsabgabe aufzufordern.

    11. Zuschlagskriterien
    11.1 Finanzieller Rahmen:
    Die Gesamtkosten sollen den Finanzrahmen von 20.000 Euro einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer nicht überschreiten.
    11.2 Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt:
    Nein

    12. Verwaltungsinformationen
    12.1 Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
    304 – 1720 – 01 / 006
    12.2 Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags:
    Nein

    12.3 Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungsunterlagen:
    Keine

    12.4 Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge:
    Der Antrag ist ausschließlich auf dem Post- bzw. Botenweg oder persönlich beim Pförtner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Ju-gend einzureichen. – Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung und Präsentation werden nicht erstattet. – Der Teilnahmeantrag ist rechtsverbindlich zu unterschreiben (keine digitale Unterschrift). – Zusätzliche Informationen zum Teilnahmeantrag sind nicht vorhanden – Senden Sie den Teilnahmeantrag zweifach (Original und eine Kopievorlage) in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Ausschreibung 506 - „Gutachten zum Thema Altersgrenzen und gesellschaftliche Teilhabe„ und dem Hinweis „Nicht öffnen„ sowie dem Aktenzeichen 506 – 1720 – 01 / 056 an die genannte Kontaktstelle:

    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    Referat 506 Rochusstraße 8 - 10
    53123 Bonn

    Schlusstermin für den Zugang der Teilnahmeanträge auf dem Postwege oder bei persönlicher Abgabe im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist Freitag, der
    11.04.2008 – 18:00 Uhr
    Maßgeblich ist der Eingangsstempel der Poststelle des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bzw. die Eingangsbestätigung durch den Pförtner des BMFSFJ.
    12.5 Sprache, in der Angebote oder Teilnahmeanträge verfaßt werden können:
    Deutsch
    Bonn, den 18. März 2008
    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    Im Auftrag gez. Jürgen Fuchs

    Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2568
    Quelle: Webseite Bundesfamilienministerium

    Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema Sonstiges:
    21.04.2008: Heraus zum 1. Mai - Kölner Zeltlager
    07.04.2008: Mitgliederversammlung des Demographie Netzwerks
    13.03.2008: Superstar-Kandidat zu alt

    Alle Artikel zum Thema Sonstiges

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