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Antidiskriminierungsbeauftragte Wirtschaftsbüttel?

03.06.2008 - von Hanne Schweitzer

Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Martina Köppen ist ein Büttel der Unternehmen. Das braucht niemanden zu wundern. Wieso? Weil die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle in der Ausübung ihres Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist. So steht es im AGG.

Wie Frau Köppen diese Unabhängigkeit begreift, belegt ein Artikel in der FAZ, der auf einem Gespräch mit ihr basiert.
Der Artikel hat die Überschrift "Warnung vor schärferen Diskriminierungsregeln". Frau Köppen benennt darin - direkt oder indirekt zitiert - die Akteure bundesdeutscher Antidiskriminierungspolitik, die ihr wichtig sind:

  • Sechsmal: die Unternehmen
  • Dreimal: die Wirtschaft
  • Zweimal: der Bundesarbeitsminister
  • Einmal: die Spitzenverbände der Wirtschaft
  • Einmal: die kleinen + mittleren Unternehmen
  • Einmal: die konservativen Politiker
  • Einmal: die deutsche Politik
  • Einmal: der Bundeswirtschaftminister

  • Einmal: die Menschen


  • Das Ergebnis von 16 zu 1 zeigt, wessen Interessen die Bundesbeauftragte unabhängig vertritt. Frau Köppen, deren stattliches Gehalt die Steuerzahler berappen, vertritt die Interessen der Kapitalvertreter und gibt deren politische Vorgaben an die Politikdarsteller und Medienarbeiter durch. "Chancengleichheit in Zeiten der Globalisierung wirtschaftlich nutzen" heißt ihr Motto. Diese Interpretation des AGG und der EU-Richtlinien zum Schutz vor Diskriminierung bedeutet letzlich: Kapier` doch Barroso, EU-Kommission, EU-Parlament, Spidla: Die Menschen in Europa können/sollen/dürfen auf keinen Fall besser vor Diskriminierung geschützt werden! Das wäre "ein Schlag für die Wirtschaft". Und vor diesem "Schlag" will die Frau Köppen die Wirtschaft schützen.

    Könnten jetzt nicht die Mitglieder des Beirats der Antidiskriminierungsstelle aktiv werden? Könnten versuchen, die bürgerfeindliche Haltung der Bundesbeauftragten zu korrigieren? Nein. Können sie nicht. Das ist nicht vorgesehen in den Statuten. Der Beirat berät bei der Vorlage von Berichten und Empfehlungen an den Deutschen Bundestag, und er kann Vorschläge machen. Mehr nicht. Der Beirat ist überflüssig und nutzlos wie ein Kropf. Er ist das Feigenblatt zur Beschwichtigung der Europäischen Kommission, die in den Richtlinien ausdrücklich einen "Dialog mit Nichtregierungsorganisationen" fordern. Die Entlassung der Bundesbeauftragten durch den Beirat ist ebenfalls nicht vorgesehen.

    Dafür gilt, was im AGG steht: "Das Amtsverhältnis der Antidiskriminierungsbeauftragten des Bundes endet außer durch Tod 1. mit dem Zusammentreten eines neuen Bundestages, 2. durch Ablauf der Amtszeit mit Erreichen der Altersgrenze, 3. mit der Entlassung. Die Bundesministerin für Familie entlässt die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes auf deren Verlangen oder wenn Gründe vorliegen, die bei einer Richterin auf Lebenszeit die Entlassung aus dem Dienst rechtfertigen."

    Good Government nennt man das wohl heute oder auch: Zivilgesellschaft. Nee, nee nee.

    Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2577
    Quelle: FAZ, 1.6.2008