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Presbyterwahlen: Altersgrenzen

16.06.2008 - von Tonkugel

Der Vorsitzende der EKD hat in Vorträgen u.a. am 30.08.05 und 07.06.08 die Altersdiskriminierung moniert. Allerdings heißt es im Presbyterwahlgesetz der Evangelischen Kirche im Rheinland zu §2,Abs.1,Satz1,2.:

"Gemeindeglieder, die erst im Verlauf der vierjährigen Amtszeit das 75. Lebensjahr vollenden, sind wählbar", 76Jährige also nicht. Und in der Kirchenordnung der westfälischen Landeskirche steht in Art.42 (3):"... spätestens mit Vollendung des 75. Lebensjahres endet die Mitgliedschaft im Presbyterium".

Ich bin sicher, daß auch in den Kirchenordnungen der anderen Landeskirchen ähnliche Formulierungen zu finden sind! Ob allerdings die Justizministerin = der Staat zuständig ist, ist die Frage; besser ist hier meines Erachtens der Bischof Huber gefragt, wobei ich auch bereit bin, unseren Präses Schneider (EKiR) einzuschalten!

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2292
Quelle: Mail an Redaktion