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OECD: Zugang zu Unternehmensdaten für ADB

18.07.2008 - von OECD

Der OECD Beschäftigungsausblick 2008 analysiert neben der Arbeitsmarktsituation in D. auch die deutsche Antidiskriminierungs-Gesetzgebung. Antidiskriminierungsgesetze, so die OECD, haben eine stärkere Wirkung, wenn ihre Durchsetzung nicht ausschließlich von Handlungen und Beschwerden von Individuen abhängt. In einer Reihe von OECD-Ländern sind die Antidiskriminierungsbehörden dazu ermächtigt, selbst bei fehlenden individuellen Beschwerden Untersuchungen durchzuführen und bei Diskriminierungsverdacht gegen Unternehmen vorzugehen. Dies ist in D. nicht der Fall, wo die Durchsetzung des Regelwerks beinah ausschließlich von dem Willen der (vermutlichen) Diskriminierungsopfer abhängt, um ihre Rechte zu kämpfen.

D. sollte erwägen, die Antidiskriminierungsstelle zu autorisieren, bei individuellen Beschwerden Ermittlungshilfe zu leisten, wie dies schon in einer großen Anzahl von OECD-Ländern der Fall ist. Dies wäre deshalb von Nutzen, weil ohne Zugang zu Unternehmensdaten und –archiven der Beweis, dass eine unterschiedliche Behandlung auf Diskriminierung beruht, für einen Arbeitnehmer außerordentlich schwer zu führen ist. Schließlich argumentiert der Beschäftigungsausblick 2008, dass D. von einem verbesserten Rahmen für die Schlichtung von Diskriminierungsfällen profitieren würde – einer wenig kostenaufwendigen und effizienten Methode, ohne Eingreifen von Gerichten zu einer schnellen Konfliktlösung zu gelangen.

Bei jungen Menschen mit Migrationshintergrund (20 bis 29-jährigen, Migranten 2. Generation) liegt die Beschäftigungsquote um etwa 15 Prozentpunkte niedriger als bei der vergleichbaren Gruppe ohne Migrationshintergrund. Dies ist nur knapp zur Hälfte durch Unterschiede im Bildungsniveau zu erklären. Ein weiterer bedeutenderer Faktor dürfte die Diskriminierung am Arbeitsmarkt sein.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Stefano Scarpetta, Leiter des Direktorats für Beschäftigung, Arbeit und Soziales Stefano.Scarpetta@oecd.org oder an Peter.Tergeist@oecd.org).

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2653
Quelle: OECD