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AGG-Verstoß: zwei Beispiele

16.09.2008 - von Hanne Schweitzer

Es nimmt kein Ende mit den Stellenanzeigen, die wegen konkreter Altersangaben gegen das Gesetz verstoßen. Neueste Beispiele:

Für die Photokino-Messe in Köln werden von der Fa. Meller& Stein Hostessen für die Produktberatung gesucht. Altersvorgabe: 20-30 Jahre.

Ebenfalls im Kölner Stadt-Anzeiger sucht eine Model-Firma Statisten und Fotomodels im Alter von 5 bis 65 Jahre.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2764
Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger, 14.9.08

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