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Sachverständige: Zertifizierung statt Diskriminierung

25.02.2009 - von hvs-nrw.de

Die öffentliche Bestellung eines Sachverständigen und die damit verbundene Altersgrenze ist ein Auslaufmodel. Eine für den Verbraucher oder für Gerichte unabdingbare Qualitätssicherung ist nur dann möglich, wenn im gesamten Wirtschaftsraum der Europäischen Union einheitliche Grundlagen zur Überprüfung der fachlichen Kompetenz für Sachverständige angewandt, die von Behörden, Justiz und anderen Marktteilnehmern anerkannt und beachtet werden.

Die Prüfung, Bestätigung und Überwachung der fachlichen Kompetenz von Sachverständigen unterschiedlicher Fachgebiete liegt im Aufgabenbereich von der ISO/IEC 17024 zugelassenen Zertifizierungsstellen. In Zukunft wird es nur noch zertifizierte Sachverständige nach DIN 17024 geben. Hier ist eine Altersgrenze nicht vorgesehen und wie der momentane Zulauf zeigt, werden durch unsere Gesellschaft auch Sachverständige zertifiziert, die über 68 Jahre jung sind. Qualifikation darf nur noch assoziiert werden mit Prüfung, Überwachung und Zertifizierung auf den Grundlagen der ISO/IEC 17024. Die bestehenden nationalen Qualitätssysteme (z.B. in Deutschland die öffentliche Bestellung und Vereidigung) müssen entsprechend der Forderung der Europäischen Union abgeschafft werden und zukunftsorientierten Verfahren mit europaweiter Anerkennung Platz machen.

Zur Zeit stellt die Zertifizierung von Sachverständigen durch eine nach ISO/IEC 17024 zugelassene Zertifizierungsstelle die höchste Qualifikationsstufe mit grösster Akzeptanz durch den Markt dar.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/athemen/artikel.php?id=1940
Quelle: Mail an Redaktion