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Altersdiskriminierung beim Hochschulzugang: Musik

16.06.2009 - von Hanne Schweitzer

Die Altersgrenze für das Grundstudium Klavier an der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in Frankfurt am Main liegt bei 25 Jahren. Auf der Webseite von Hessens einziger Hochschule für Musik, Theater und Tanz findet sich unter der Überschrift Zulassungsvoraussetzungen der folgende Text:

Grundstudium Klavier[/b]
1. Erfolgreiche Aufnahmeprüfung (mindestens 13 von 25 möglichen Punkten). 2. Abitur. Das Abitur kann durch Bestehen der Aufnahmeprüfung mit mindestens 19 von 25 möglichen Punkten ausgeglichen werden. 3. Die BewerberInnen dürfen die Altersgrenze von 25 Jahren nicht überschritten haben.

Ein Studieninteressent, der die willkürlich Altersgrenze überschritten hat, wandte sich daraufhin mit einer E-Mail an den Präsidenten, Thomas Rietschel und den Vize-Präsidenten der Hochschule, Professor Gerd-Theo Umberg. Er wies darauf hin, dass diese Altersgrenze gegen das Gesetz verstößt und gar sittenwidrig sei. Er bat um eine Stellungnahme, erhielt jedoch nie eine Antwort.

In Paragraf 2 3. bzw. 7 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) heißt es: Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund (Alter) sind nach Maßgabe des dieses Gesetzes UNZULÄSSIG in Bezug auf:
§2 3. den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung einschließlich der Berufsausbilung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung sowie der praktischen Berufserfahrung.
§2 7. Die Bildung.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2849
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung