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Altersgrenzen bei Ausbildungstarifen: AGG-Verstoß

22.06.2009 - von S.M.

Da ich als Arbeitsloser alle Möglichkeiten nutzen wollte, habe ich voriges Jahr die Auswahlprüfung für den gehobenen nichttechnischen Dienst, also für die Beamtenlaufbahn in Bayern gemacht. Prompt hat alles auch geklappt und ich wurde für eine Ausbildung als Finanzbeamter ausgewählt. Tolle Sache, hab` mich sehr gefreut.

Nun der Haken: Ich bin bereits 33, soweit auch kein Problem. Was das Beamtenverhältnis angeht, mußte ich feststellen, daß mit 30 oder spätestens 34 sämtliche Ausildungstarife enden.
Für mich konkret hieße das, bei Fahrkarten ÖPNV und der benötigten privaten Krankenversicherung ein erhebliches mehr an Kosten, die mich gegenüber jüngeren Auszubildenden benachteiligen würden.
Allein bei der PKV wäre der Tarif von 63 € montlich auf 209 erhöht, bei Monatsfahrkarten nochmal fast 40 € mehr als für alle anderen.
Selbst mit der guten Ausbildungsvergütung als Beamtenanwärter wäre dies definitiv nicht machbar, was zur Folge hätte, daß ich die Ausbildung gar nicht machen könnte und wohl noch länger arbeitslos bliebe.

Es ist für mich nicht nachvollziehbar, wieso Ausbildungstarife an Altergrenzen gekoppelt sein sollen, Ausbildung ist Ausbildung, ich bekomme ja auch nicht mehr Lohn als alle anderen, nur weil ich älter bin.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=2439
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung