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LSV Rheinland-Pfalz: Keine neuen Verpackungsgrößen

12.10.2009 - von Werner Stahler

Die von der Europäischen Union zum 11.4.09 aufgehobenen Verpackungsvorschriften (Aufgabe der Einheitsgrößen) werden als massiver Angriff auf Verbraucherrechte angesehen. Auf Antrag des Seniorenbeirats der Gemeinde Haßloch wurde auf der Landesdelegiertenversammlung der Landesseniorenvertretung Rheinland-Pfalz in Bockenheim am 21.4.09 geschlossen der Antrag auf Einheitsgewichte verabschiedet.
Die Landesregierung und die Bundesregierung werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die neuen Regeln rückgängig gemacht werden. Ferner ist dafür zu sorgen, dass künftig alle Preisauszeichnungen, sowohl für den Packungsinhalt als auch für die Grundpreisangabe (je 100 Gramm bzw. 1 Kg) in gleicher Schriftgröße und nebeneinander auf den Produkten und den Regalen erfolgen.

Begründung: Wechselnde Verpackungsgrößen erschweren für die Verbraucher - Senioren sind davon am stärksten betroffen - den einfachen und unkomplizierten Preisvergleich. Der wird schon bisher häufig durch absichtliche Unleserlichkeit vermieden. Um den zu einer spontanen Kaufentscheidung notwendigen eindeutigen Vergleich anzustellen, ist es künftig nach der Neuregelung nicht nur notwendig, den aufgedruckten, oder am Regal kenntlich gemachten, Preis zu wissen. Es müssen zusätzlich für einen objektiven Preisvergleich auch die Preise pro Grundeinheit (pro 1, 10, 100 oder 1000 Gramm gewusst werden. Der Käufer muss dann auch diese Werte auf die neue Verpackungsgröße umrechnen. Dass ist für viele Verbraucher unzumutbar. Die Argumentation der Hersteller, und teilweise auch des Handels dazu, ist irreführend.
Jedem Artikel können von der EU-Gesetzgebung die üblichen Verkaufseinheitswerte (z. B. 0, 5 und 1,0 Kg für Zucker und ähnliche Produkte, 50 und 100 Gramm für Schokolade und 1 und 5 Gramm für Parfümerien) zugeteilt werden. Sind diese Werte definierte Teilwerte (z. B. 50 Gramm als die Hälfte von 100 Gramm), ist dem Käufer eine einfache Umrechnung auf ein Mehrfaches und damit eine nachvollziehbare Bewertung des Preises (z. B. Sonderangebote von 500 Gramm Schokolade) ohne weiteres möglich. Werden diese Einheitsgrößen eingehalten, ist auch der Kauf neuer Verpackungsmaschinen nicht notwendig. Die neue Verordnung führt für die Verbraucher nur zu einer die Preisübersicht und die Preisbewertung massiv behindernde Beurteilungsmöglichkeit. Die Regelung ist verbraucherfeindlich und öffnet der verschleiernden Preisbildung Tür und Tor.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Stahler (Vorstand des Seniorenbeirates Haßloch)

Die Senioren-Vertretung in der Stadtgemeinde Bremen hat sich dem Antrag angeschlossen und fordert ebenfalls, dass die neuen Regelungen rückgängig gemacht werden. Auch sei dafür zu sorgen, dass alle Preisauszeichnungen sowohl für den Packungsinhalt als auch für die Grundpreisangabe (je 100 Gramm bzw. 1 Kg) in gleicher, gut lesbarer Schriftgröße und
nebeneinander auf den Produkten und in den Regalen erfolgen. Der Antrag geht zur weiteren Bearbeitung an die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesseniorenvertretungen (BAGLSV) in Berlin.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3022
Quelle: LSV Rheinland-Pfalz

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