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Betreuung: Keine Grundlage für Zwangsbehandlung

10.08.2005

Für stationäre Zwangsbehandlungen bietet das Betreuungsrecht keine ausreichende gesetzliche Grundlage. Das entsprechende Urteil des 17. Zivilsenats beim Oberlandesgerichts Celle aus dem Jahr 2005 finden Sie unter: Link. Folgen Sie auf der Startseite der Überschrift "Rechtsprechung".
Beschluss, 17 W 37/05
Datum: 10.08.2005
Sachgebiet: Bürgerliches Recht

Link: Gerontopsychiatrie Warstein: Schlimme Verhältnisse
Quelle: OLG Celle

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