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Hospitation für Jungmediziner/Jungmedizinerin

25.02.2010

Vielleicht ist es nur eine Gedankenlosigkeit, dass schon mehrfach in Stellenausschreibungen bei einer Einladung zur Hospitation (Anfahrt, Hotel und Verpflegung zahlt die gastgebende Klinik) ausdrücklich Jungmedizinerinnen und Jungmediziner angesprochen werden.

Lesen Sie mehr über das Aufmucken der MedizinerInnen in Sachen Altersdiskriminierung, die im Arbeitsleben bekanntlich gesetzlich verboten ist. Mehr dazu steht unter: Link

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3389
Quelle: Marburger Bund, Hessen, 23.2.2010

Weitere Artikel, nach dem Datum ihres Erscheinens geordnet, zum Thema Arbeit:
24.02.2010: Kapituliert nach der 1.000sten Bewerbung
22.02.2010: Mediz. Fachangestellte/r 30-40 Jahre gesucht
18.02.2010: Künstler- Stipendien: Max. 30 oder 35 Jahre

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