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Schwarz-Gelb: Kein Schutz vor Altersdiskriminierung

Erfurt, Mai 2009 Foto:Hanne Schweitzer

26.02.2010 - von Hanne Schweitzer

In Berlin trafen sich Kristina Schröder, geborene Köhler und Bibiana Aído Almagro. Schröder ist Bundesministerin u.a. für Senioren, Almagro ist spanische Ministerin für Gleichstellung. Ob die jungen Damen Spritz Aperole tranken, auf englisch oder mit DolmetscherInnen konferierten, wurde nicht mitgeteilt. Wohl aber dieses:

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Spanien gibt es Differenzen: Spanien will seine BürgerInnen besser vor Diskriminierung schützen, die Bundesrepublik Deutschland will das für ihre BürgerInnen nicht. Und weil sie das nicht will, kämpft sie mit allen Mitteln und Tricks gegen die 5. Antidiskriminierungsrichtlinie. Auf diplomatisch heißt das: "Deutschland steht dem Entwurf der 5. Antidiskriminierungsrichtlinie, ablehnend gegenüber." Das war bei den früheren Antidiskriminierungsrichtlinien auch schon so. Wie glücklich waren die Mannen von CDU/CSU/FDP und aus der Schröder-Partei auch Etliche, nachdem es ihnen via Bundesrat gelungen war, das umfassende Antidiskriminierungsgesetz, das der Bundestag bereits verabschiedet hatte, zu kippen.

Ministerin Schröder begründet die Position der heutigen Bundesregierung zunächst aus der Perspektive von Europarechtlern. "Der Versuch, mit dieser Richtlinie einheitliche europäische Vorgaben zu machen, überschreitet die Zuständigkeit der EU." Das europäische Haus hat uns gar nix zu sagen, bedeutet das. Wir sind wieder wer.

Die zweite Differenz zwischen Spanien und der Bundesregierung bietet Anwälten in Kanzleien eher kein Tätigkeitsfeld. Da sind andere Qualitäten gefragt, so etwas wie Beruhiger zum Beispiel. Denn beunruhigend ist, was die wespenfarbige Bundesregierung über die zweite Differenz sagt: "Der Versuch, mit dieser Richtlinie für das Zivilrecht, den Zugang zu Sozialleistungen sowie den Bildung- und den Gesundheitsbereich einheitliche europäische Vorgaben zu machen, verkennt die Unterschiede, die zwischen den unterschiedlichen Betroffenengruppen bestehen.

Wer die Unterschiede zwischen den unterschiedlichen Betroffenengruppen verkennt, der soll uns kennenlernen. Wir, die Bundesregierung, erlauben uns ja sogar, einen Bereich des Diskriminierungsschutzes in der Öffentlichkeit gar nicht erst zu erwähnen. Vom Schutz vor (Alters)Diskriminierung bei den Gesundheitsleistungen, wie es die 5. Richtlinie vorsieht, steht jedenfalls nichts in der maßgeblichen Pressemitteilung.

Verkennen. Die spanische Ministerin verkennt überhaupt nichts. Sie ist aber, im Gegensatz zur deutschen Bundesregierung der Meinung, jede Diskriminierung sei gleich schlimm. Sie konstruiert auch keine Unterschiede zwischen den SpanierInnen und sie will ihnen zumindest gleiche Rechte zugestehen, gewähren, einräumen.

Die spanische und die bundesdeutsche Position sind weit voneinander entfernt. Das Demokratieverständnis der spanischen Ministerin ist ein anderes, auch ihr Blick auf die Regierten. Die Bundesregierung vertritt eine aufklärungsfeindliche Ideologie. Sie will BürgerInnen, die sie Betroffenengruppen nennt, in solche der ersten Klasse und in solche der zweiten, dritten oder vierten Klasse einteilen. Die einen bekommen ein paar Rechtsbröselchen hingeworfen, die anderen verkaufen Griechenland gerade für 2 Milliarden Euro Waffen.
Jetzt kömmt es drauf an. Spanien! Olé!

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=895
Quelle: PM 16/2010 , 25.02.2010