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NRW-Minister Laschet: Altersdiskriminierung abbauen!

23.02.2010 - von PM, 23.2.2010

Seniorenpolitische Leitlinien weisen den Weg für mehr Lebensqualität im Alter. „Altersdiskriminierung hat viele Facetten. Wir bekämpfen sie nachhaltig und entschieden“, sagte heute (23. Februar 2010) Familienminister Armin Laschet in Düsseldorf. Der Minister stellte in Düsseldorf die Seniorenpolitischen Leitlinien der Landesregierung „Gemeinsam in einer Gesellschaft des langen Lebens“ vor. „So unterschiedlich wie die Le­benssituation älterer Menschen ist, so unterschiedlich kann auch Diskriminierung, Ausgrenzung und Benachteiligung sein. Wir wollen es er­möglichen, dass sich ältere Menschen möglichst lange aktiv und selbst­bestimmt am gesellschaftlichen Leben beteiligen können und damit ihre Lebensqualität im Alter sichern.“

In einer insgesamt älter werdenden Gesellschaft sei offene oder ver­deckte Ausgrenzung und Diskriminierung aufgrund des Lebensalters in keinem gesellschaftlichen Bereich tolerierbar, so Laschet weiter. Die Landesregierung habe daher verschiedene Maßnahmen ergriffen. So wurden landesrechtliche Vorschriften auf diskriminierende Altersgrenzen geprüft, die Altersgrenze für Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wurde abgeschafft und Vereinbarungen mit den Banken und Sparkas­sen in Nordrhein-Westfalen gegen Altersdiskriminierung getroffen.

„Insgesamt brauchen wir in unserer Gesellschaft eine stärkere Sensibili­sierung für das unterschiedliche Altern und Alt-Sein, um gerade vor Ort in den Kommunen eine Politik zu gestalten, die den Bedürfnissen der Älteren entspricht“, sagte Minister Laschet. So müsse im Quartier darauf geachtet werden, dass das Wohnumfeld seniorengerecht ist. Laschet: „Das heißt, vor Ort muss gewährleistet werden, dass die notwendigen Einrichtungen für den alltäglichen Bedarf, der Bäcker, der Arzt, der Metzger, auch für Seniorinnen und Senioren gut zu erreichen sind. Und der Nahverkehr muss ebenfalls so ausgerichtet ist, dass ältere Mensch weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.“ Dies sei vor allem deshalb so wichtig, weil es vor allem im ländlichen Raum in den nächsten Jahren starke Veränderungen in der Alters­struktur gibt.

Die Seniorenpolitischen Leitlinien bilden einen roten Faden für die Um­setzung der Seniorenpolitik in den verschiedensten Handlungsfeldern. Sie sind Teil der Gesamtstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen, mit der auf die demografischen Prozesse reagiert werden soll. Die Leitlinien sind mit der Landesseniorenvertretung, den Kommunen, der Freien Wohlfahrtspflege, den Kirchen und weiteren Vertretungen älterer Men­schen diskutiert und weiterentwickelt worden.

Was konkret getan werden muss, wird anhand von 19 Handlungsfeldern dargestellt. Dabei geht es zum Beispiel um den Umgang mit älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Sie müssen mehr als bisher bei der Weiterbildung berücksichtigt werden und betrieblicher Gesundheits­schutz und -förderung müssen selbstverständlich sein, damit die Moti­vation, Qualifikation und Leistungsfähigkeit Älterer erhalten und gestärkt wird. Entsprechende Projekte mit dem Handwerk und der Industrie lau­fen bereits, denn immer mehr Unternehmen erkennen, wie unverzicht­bar die Erfahrung und fachliche Qualifikation älterer Mitarbeiter und Mit­arbeiterinnen für den wirtschaftlichen Erfolg sind.

Ebenso wichtig sind gesellschaftliche Teilhabe und Partizipation. „Es ist ein gutes Zeichen, dass bereits in mehr als einem Drittel der Kommunen Seniorenvertretungen bestehen. Wir unterstützen die Landessenioren­vertretung als Dach der kommunalen Seniorenvertretungen dabei, diesen Anteil weiter zu erhöhen. Denn es ist uns wichtig, dass die Anliegen der Senioren von ihnen selbst vertreten werden.“ sagte Laschet.

Es geht auch um Kultur, um Mobilität und die Wirtschaftskraft Älterer, deren Wünsche als Verbraucher und Verbraucherinnen noch zu wenig Berücksichtigung finden. Ein Aspekt dabei sind haushaltsnahe Dienst­leistungen, auf die gerade Ältere besonders angewiesen sind. Hand­werker oder Dienstleister müssen mehr als bisher auf die Wünsche und Vorstellungen ihrer älter werdenden Kundschaft eingehen, gerade weil dabei der persönliche Kontakt oft eine große Rolle spielt. Wie das gelingen kann, dafür hat das Familienministerium gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen beispielhaft für fünf Kommu­nen Qualitätskriterien entwickelt, zu deren Einhaltung sich immer mehr Betriebe verpflichtet haben. Wer Dienstleistungen nachfragen möchte, kann via Internet (www.vz-nrw.de, Rubrik „Haushalt und Garten“) oder über eine Broschüre der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (Hilfen im Alltag. Haushaltsnahe Dienstleistungen selbst organisieren) erkennen, welcher Anbieter die Qualitätskriterien beachtet. Ebenso werden Handlungsansätze zur Bekämpfung von Altersdiskriminierung und zur Überwindung der Armut im Alter aufgezeigt. Dabei wer­den die Lebenslagen älterer Menschen und deren Vielschichtigkeit je­weils berücksichtigt, so gibt es große Unterschiede zwischen den Anliegen und Bedürfnissen junger Senioren und hochaltriger Menschen.

Wie notwendig es ist, schon heute für die Zukunft vorzusorgen, verdeut­lichen die Prognosen zur regionalen Entwicklung der Altersstruktur: So ist für den Kreis Coesfeld bis 2025 ein sehr hoher Anstieg (46,8 Pro­zent) bei der Altersgruppe der 60- bis unter 80-jährigen und ein noch höherer Anstieg von 90 Prozent bei den über 80-jährigen zu erwarten. Im Rhein-Sieg-Kreis wird mit 98,2 Prozent bis 2025 ebenfalls mit einem extrem hohen Anstieg der 80-jährigen und Älteren gerechnet. Ähnlich sieht es im Rhein-Erft-Kreis (96 Prozent) aus. In anderen Regionen, wie z.B. den Städten Hagen und Remscheid gibt es dagegen kaum noch Veränderungen in der Altersstruktur, hier hat die Altersverschiebung bereits in den Jahren zuvor stattgefunden.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration, Telefon 0211 8618 4338.

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3452
Quelle: Ministerium für Generationen, Familie, Frauen + Integration