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Berliner Senat: Wow!

03.03.2010

Für die Koordination der Umsetzung der vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossenen Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und die Akzeptanz sexueller Vielfalt" sucht die Senatsverwaltung einen qualifizierten Mitarbeiter/ eine qualifizierte Mitarbeiterin. Bewerbungen sind bis zum 19.3.2010 einzureichen.
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Maßnahmenpaket gegen Homophobie vom Berliner Senat beschlossen Der Senat hat in seiner Sitzung am 16.2.2010 den von der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales vorgelegten Bericht über ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Homophobie angenommen. Das Abgeordnetenhaus, dem der Bericht jetzt vorgelegt wird, hatte am 2.4.2009 die „Initiative sexuelle Vielfalt" beschlossen im Dezember die Finanzierung in Höhe von 2,1 Mio. € für die kommenden zwei Jahre gesichert.

Mit freundlichen Grüßen
Claus Nachtwey und Lela Lähnemann
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung,
Fachbereich für gleichgeschlechtliche Lebensweisen
Oranienstr. 106 10969 Berlin Telefon +49 (0)30 9028- 1791/ -1876 Link

Veröffentlichung auf der Stellenplattform
Link am 26.02.2010.
Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin (Kurzfassung) vom 05.03.2010. Stellenausschreibung Behörde: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales - Leitung - Bezeichnung: Angestellte/r - Vgr. II a/ I b BAT – Teilzeitbeschäftigung ist bei individueller Arbeitszeitgestaltung unter Berücksichtigung dienstlicher Belange möglich Besetzbar: ab sofort Kennzahl: 4/10 Arbeitsgebiet: Koordination der Umsetzung der Initiative: „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller Vielfalt“ Anforderungen: Formale Voraussetzungen: Angestellte mit abgeschlossenem wissenschaftlichem Hochschulstudium der Rechts- oder Sozialwissenschaften oder gleichwertige Fähigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen. Fachliche Kompetenzen: Für die Aufgabenwahrnehmung sind unabdingbar Kenntnisse des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und der entsprechenden EU -Richtlinien, ihrer Auslegung und der diesbezüglichen Rechtsprechung, Kenntnisse des Lebenspartnerschaftsgesetzes und angrenzender Rechtsgebiete, Kenntnisse über die Antidiskriminierungspolitik in Berlin, Deutschland und der EU und Kenntnisse zu Konzepten der Antidiskriminierungsarbeit, insbesondere zu Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen, Transgender und Intersexuellen (LSBTTI) sowie zu anderen im AGG genannten Merkmalen. Ferner unabdingbar sind Kenntnisse soziologischer,psychologischer, politischer und rechtlicher Zusammenhänge,insbesondere der gesellschaftlichen Situation von Lesben. Schwulen,trans- und intergeschlechtlichen Personen einschließlich der aktuellen Forschungslage. Sehr wichtig sind Kenntnisse über Verfahren der Zusammenarbeit mit und in der fachlichen Beratung von Senats- und Bezirksverwaltungen, freien Trägern/innen und zivilgesellschaftlichen Organisationen,politischen und fachpolitischen Mandats- und Funktionsträgern/innen sowie Projekten und Zuwendungsempfänger/innen sowie Kenntnisse in der Umsetzung von Aktionsplänen zur Förderung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transsexuellen,Transgender und Intersexuellen (LSBTTI) einschließlich Bewirtschaftung
von Zuwendungsmitteln, Kenntnisse von Verfahren zur Evaluation und zum Qualitätsmanagements und IT-Kenntnisse der Bürokommunikation. Außerfachliche Kompetenzen:
Sehr wichtig sind Belastbarkeit, Leistungsfähigkeit, Organisationsfähigkeit,Strategisches Handeln, Steuerungsfähigkeit und Abstrahierungsfähigkeit. Außerdem ist unabdingbar Soziales Verständnis (DiversityKompetenz). Ferner sind sehr wichtig Kommunikations-, Konflikt- und Teamfähigkeit sowie interkulturelle und GenderKompetenz und Dienstleistungsorientierung sowie Präsentationsfähigkeit.

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ist bemüht, die Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen herzustellen. Ich möchte deshalb die Frauen, die die Voraussetzungen der Stellenausschreibung erfüllen, ermuntern, sich zu bewerben. Ebenso strebt der Senat die Erhöhung des Migrantenanteils in der Berliner Verwaltung an und ist daher an Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund besonders interessiert. Menschen mit Behinderungen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bitte weisen Sie auf eine Behinderung ggf. bereits in der Bewerbung hin. Bewerbungen - sowie ggf. die Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht - sind bis zum 19.03.2010 unter Angabe der Kennzahl 4/10 an die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales - ZS C 16 -, Oranienstraße 106, 10969 Berlin zu richten. Aus Kostengründen können Bewerbungsunterlagen nur per Fachpost oder Freiumschlag zurückgesandt werden.
Im Auftrag Kaethner

Link: http://www.altersdiskriminierung.de/themen/artikel.php?id=3541
Quelle: PM, 2.3.2010

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