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Studenten ab 30: Zwang zur privaten Krankenkasse

31.03.2010 - von F.L.

Altersdiskriminierung durch die Studentischen Krankenversicherung: Da ich nun 30 bin, steht mir laut der Krankenkasse "Barmer GEK", nicht mehr die Krankenversicherung für Studenten "KVdS" zu. Weil ich über 30 bin, muss ich mich freiwillig kranenversichern. Und muß nun 100 Euro mehr bezahlen pro Monat. Diese zusätzliche Aufwendung fällt mir als Student natürlich sehr schwer.

Meine Fakten: Nachdem ich meine Ausbildung absolviert habe, habe ich in dem gleichen Betrieb noch drei Jahre gearbeitet. Als ich dann aus Insolvenzgründen gekündigt wurde, und ein 3/4 Jahr arbeitslos war, entschloss ich mich den zweiten Bildungsweg zu gehen. Erst absolvierte ich die Fachoberschule Informatik, danach begann ich ein Studium.

Nachdem ich gegen die Beitragsanhebung Beschwerde eingelegt hatte, wurde mir gesagt, das mir die Studentische Krankenversicherung nicht mehr zusteht. Ich hätte ja schließlich gleich nach meiner Ausbildung kündigen können. Dann hätte ich die Zugangsvoraussetzung schon drei Jahre eher erreicht. Ausserdem: Ich hätte das Ganze ja auch per Abendschule machen können.

Jetzt meine Frage: Wie kann es sein, das mir die Krankenkasse vorschreibt, welchen Lebenslauf ich zu leben habe. Wie kann es sein, dass mir eine Krankenkasse vorwirft, die Zugangsberechtigung nicht während meiner Berufszeit erlangt zu haben?! Wie soll das funktionieren, wo ist da die Logik? Ich kann doch nicht etwas machen, bevor ich mich überhaupt dazu entschlossen habe!

Link: Studentenermässigung je nach Lust + Laune
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung

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