Diskriminierung melden
Suchen:

Direktversicherung: Abgeordnete diskriminierten

20.04.2010 - von H.K. + H.S.

Beiträge zur Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bei Auszahlung der Direktversicherung: Wenn man, wie ich, über 25 Jahre davon ausgegangen ist, dass ein Vertrag gültig ist, und dann kurz vor der Auszahlung die Regeln zu ungunsten des Bürgers geändert werden, fühle ich mich von den sogenannten Volksvertretern diskriminiert.
-------

Das dreiste Eingreifen in bestehende Verträge war Wunsch und Wille der rot/grünen Bundesregierung. Seit dem 01. Januar 2004 werden deshalb die Leistungen aus einer Direktversicherung, egal, ob sie als Rente oder als Kapital ausgezahlt werden, sowohl in der gesetzlichen Kranken- als auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung mit dem vollen allgemeinen Beitragssatz belastet (rd. 16 Prozent). Möglich wurde das durch Art.1 Nr. 143 im Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) vom 14. November 2003 (BGBl I S. 2190). Darin wurde § 229 Abs.1 Satz 3 SGB V neu gefasst. http://dejure.org/gesetze/SGB_V/229.html.

Die Mehrheit der Abgeordneten des Bundestages stimmte 2003 für dieses staatliche Raubrittertum und die Begründung - lachen Sie nicht - lautete: Geldnot der Krankenkassen beheben!!!

Fassungslose Bürger riefen das Bundesverfassungsgericht an. Doch die obersten Richter der Republik konnten keinen Verstoß gegen das Grundgesetz feststellen. Sie lehnten die Verfassungsbeschwerde ab. Das staatliche Handeln diene "zur Deckung einer zunehmenden Finanzierungslücke, deren Ursache der medizinische Fortschritt und die zunehmende Zahl älterer Menschen ist", lautete u.a. die Begründung. http://betriebsrentner.de/fileadmin/user_upload/BvG_AZ_1_BvR_1924_07_vom_07.04.08_Direktversicherung.pdf.

Am 31.12.1997 gab es nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) 5,26 Millionen Direktversicherungen. Die Versicherungssumme belief sich damals auf insgesamt 239,8 Milliarden DM!!! Neun Jahre später, im Jahr 2006, entfiel der größte Anteil der 1,1 Millionen Neuverträge zur betrieblichen Altersversorgung auf Direktversicherungen. Es gab davon 453.000 Verträgen.

Laut "Focus" vom 12.9.2004 informierte das Bundesgesundheitsminsterium über den Betrag, der durch die Ausweitung der Beitragspflicht für Alterseinkünfte, die über Betriebe angespart wurden. Demnach flossen den gesetzlichen Krankenkassen in den ersten sechs Monaten des Jahres 2004 rund eine Milliarde Euro zu! Eine Milliarde pro Halbjahr, das macht zwei Milliarden pro Jahr. Das ergibt bis Ende 2010 (geschätzte) stolze 15 Milliarden Euro. Die Krankenkassen gehen aber bekanntlich noch immer am Bettelstock.

Das Bundesverfassungsgericht will in diesem Jahr zwei Beschwerden gegen die Beitragspflicht behandeln. Es geht dabei um die Frage, ob auch der privat gezahlte Teil einer Direktversicherung beitragspflichtig ist. Link Ausserdem wurde in Karlsruhe eine weitere Verfassungsbeschwerde zum Thema Direktversicherung im Verfahrensregister eingetragen, die derzeit vorgeprüft wird.

Link: Direktversicherung: Klassenjustiz für Rentner
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung