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Studenten über 30: Nachteile durch Altersdiskriminierung

10.06.2010 - von L.M.

Ich bin Studentin (in der Regelstudienzeit), allerdings über 30 Jahre alt. Das verschafft mir so manche finanzielle und auch karrieretechnische Nachteile. Am meisten belastend ist die höhere Krankenversicherung. Sind Studierende über 30 Jahre alt, so bekommen sie nicht mehr die günstige Studierenden-Krankenversicherung von z.Z. ca 60 Euro pro Monat, sondern müssen (unabhängig von Fachsemestern u/o Einkommen) ca. 140 Euro pro Monat bezahlen! Ähnliches bei den (Präsens-)Girokonten. Ob Sparkasse, Postbank, Deutsche Bank oder andere, ab ca. 30 Jahren gibt es als Studentin das Girokonto nicht mehr umsonst. Auch dies wird einzig und allein mit dem Alter begründet! Ebenso fallen oft die Vergünstigungen für Studierende weg, z.B. in den städtischen Schwimmbädern von Berlin. Auch eine 0%-Finanzierung bei Mediamarkt (für einen Laptop, den ich für meine Diplomarbeit benötigte) wurde mir versagt, da dies die Kunden, wenn sie Studierende sind, nur bis zum 30. Lebensjahr bekommen.

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Dass die Krankenkassenbeiträge für über 30Jährige StudentInnen teurer sind, hat der Gesetzgeber so bestimmt. Die Versicherungsbedingungen für StudentenInnen sind im Sozialgesezbuch V, Paragraf 5. Absatz 1, Nummer 9 geregelt.
ABER: In § 2 des AGG wird aber unter 5., 6., und 7. bestimmt: Benachteiligungen wegen des Alters sind unzulässig in Bezug auf:
5. den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,
6. die sozialen Vergünstigungen,
7. die Bildung.
ABER: Die große Koalition aus CDU und SPD, die das AGG 2006 endgültig verabschiedet hat, hat den Schutz vor ALtersdiskriminierung beschränkt auf Beschäftigte, Massengeschäfte und privatrechtliche Versicherungen.
Außerdem bestimmt SGB 1 § 33c: "Bei der Inanspruchnahme sozialer Rechte darf niemand aus Gründer der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft oder einer Behinderung benachteiligt werden." Wegen des Alters schon! Eine Novellierung des AGG ist dringend erforderlich.
H.S.

Link: Studentische KV an Bedingung gekoppelt
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung