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Nullrunde bei Renten: Widerspruch einlegen!!

29.06.2010 - von ADG e.V.

Die Aktion demokratische Gemeinschaft aus Bayern entwickelte dankenswerterweise einen sehr gut begründeten Widerspruch gegen die Rentennullrunde 2010. Sie brauchen ihn nur ausdrucken, unterschreiben, abschicken. Und das Weitersagen nicht vergessen!

Absender:
Datum:
An die
Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin
Betr.: Widerspruch
Vers. Nr.

Ihr Bescheid zum 01.07.2010
Betr.: Widerspruch
Vers.Nr.

Widerspruch gegen die Nullanpassung der Renten zum 01.07.2010

Hiermit erhebe ich Widerspruch gegen den oben genannten Bescheid zur Nichtanpassung der Renten zum 01.07.2010.
Die Nichtanpassung der Renten verstößt gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes (Artikel 3) und gegen die allgemeinen Menschenrechte (Artikel 7), weil ehemalige Beamte in diesem Jahr eine Erhöhung ihrer Pension um durchschnittlich 1,2 Prozent erhalten. Begründung
- Die Unterschiede in den Altersvorsorgesystemen beruhen ausschließlich auf zwei willkürlichen politischen Entscheidungen nach 1945: Erstens die Beibehaltung alter
Strukturen aus den Zeiten des Feudalstaats des 19. Jahrhunderts, anstatt der einheitlichen Regelungen für alle erwerbstätigen Bürger, wie sie in allen demokratischen Rechtsstaaten Europas zu finden sind. Zweitens die Umstellung der gesetzlichen Rentenversicherung von der Kapitaldeckung auf das Umlageverfahren.
- Diejenigen, die über das Rentenrecht beschließen, und diejenigen, die das Recht umsetzen, sowie diejenigen, die zum Rentenrecht Recht sprechen, haben für sich selbst
andere, wesentlich bessere Regelungen zur Altersversorgung geschaffen. Außerdem nehmen sie für ihre eigenen Regelungen selbstverständlich die Rechtsnormen des
Grundgesetzes in Anspruch, während sie die politische Beliebigkeit (Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers) zum Rechtsprinzip für Arbeitnehmer und Rentner gemacht haben.
- Die Leistungen, die für Rentner und Pensionäre gezahlt werden, müssen von der selben erwerbstätigen Bevölkerung erwirtschaftet werden, wobei für Pensionen alle Erwerbstätigen aufkommen müssen, für Renten dagegen nur die Arbeitnehmer.

Ich fordere Sie deshalb auf, meine Rente rückwirkend zum 1. Juli 2010 um mindestens 1,2 Prozent anzuheben oder aber mir umgehend einen rechtsmittelfähigen Bescheid
zuzuschicken, damit ich die Verfassungswidrigkeit der Nullanpassung meiner Rente von den zuständigen Gerichten feststellen lassen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Link: Rentenversicherung: Der Staat bedient sich
Quelle: Aktion demokratische Gemeinschaft http://www.adg-ev.de

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