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Zwangspensionsalter: Beamte arbeiten bis 67

13.12.2010

Der Direktor des Amtsgerichts Brackenheim, Michael Maier, hat wegen Altersdiskriminierung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart Klage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht.
Der 65Jährige muss Ende Dezember 2010 aufhören zu arbeiten. Das will er aber nicht. Das Justizministerium des Landes Baden-Württemberg hatten seinen Antrag auf freiwillige Verlängerung seiner Lebensarbeitszeit ebenso abgelehnt, wie seinen Widerspruch dagegen.

Durch das Dienstrechtsreformgesetz (DRG) des Landes Baden-Württemberg gelten ab 1.1.2011 neue Altersgrenzen für Beamtinnen und Beamte. Die Allgemeine Altersgrenze steigt von 65 Jahre (§ 50 LBG) auf 67 Jahre (§ 36 LBG Abs. 1 LBG). Die besondere Altersgrenze steigt von 60 Jahren für den Einsatzdienst der Feuerwehr (§ 150 i.V.m. § 146 LBG), der Polizei (§ 146 LBG) und des Justizvollzugsdienstes (§ 149 i.V.m. § 146 LBG) auf 62 Jahre (§ 36 Abs. 3 LBG)
Die allgemeine Antragsaltersgrenze bleibt bei 63 Jahren (§ 52 Satz 1 Nr. 1 LBG). Für Schwerbehinderte steigt sie von 60 Jahren 60 Jahre (§52 Abs. 1 Nr. 2 LBG) auf 62 Jahre (§ 40 Abs. 1 Nr. 2 LBG). Für den Einsatzdienst Feuerwehr / Justizvollzug / Polizei
wird sie auf 60 Jahre (§ 40 Satz 2 LBG) festgesetzt.

In Hessen hat der Landtag im November 2010 das Erste Dienstrechtsmodernisierungsgesetz verabschiedet. Hessische Beamte auf Lebenszeit arbeiten zukünftig in der Regel bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres. Bisher konnten Beamte mit Ablauf ihres 65. Lebensjahres in den Ruhestand gehen. Dabei bleibt es für alle, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind.

Für die jüngeren Jahrgänge gelten folgende Übergangsregelungen: Für die zwischen 1947 bis 1958 geborenen erhöht sich die Lebensarbeitszeit pro Jahr um einen Monat. Für die zwischen 1959 bis 1963 geborenen um jeweils zwei Monate. Ab Jahrgang 1964 greift die neue Regelarbeitszeit 67.

Bei dienstlichem Interesse sind (außer bei Staatsanwälten) längere Arbeitszeiten bis zum vollendeten 70. Lebensjahr möglich.

Link: Arbeitsagentur veröffentlicht Geburtsdatum…
Quelle: verdi

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