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Überhebliche Abkanzelung durch Rentenversicherung

17.12.2010 - von I.H.

ich hatte mich mit dem Ziel einer massiven Zeichensetzung gegen die andauernde Benachteiligung der Rentner dem vom Büro gegen Altersdiskriminierung verbreiteten Widerspruchstext an die DRV-B angeschlossen und gegen die Nullanpassung der Renten 2010 als Ungleichbehandlung gegenüber der Erhöhung der Beamten-Pensionen protestiert.

Kürzlich erhielt ich den ablehnenden Widerspruchsbescheid in Form eines Rundschreibens, das Ihnen sicher bekannt ist. Eine derart überhebliche Abkanzelung im Schriftverkehr mit Behörden habe ich bisher noch nicht erfahren und hätte sie mir auch nicht bieten lassen. Die DRV-B hat es nicht einmal für nötig gehalten, das Kernanliegen des Widerspruchs, die Forderung der Gleichbehandlung von Rentnern und Pensionären bei der Anpassung der Bezüge, überhaupt zur Kenntnis zu nehmen und es sich damit auch erspart, eine Ablehnung umfassend, sachlich und rechtsmittelfähig zu begründen.

Sie verweist als Antwort nur auf die nicht unumstrittene aktuelle Rentenformel mit Nachhaltigkeitsfaktor. Das ist eine unzulässige Verengung des erhobenen Widerspruchs und des Themas. Dazu hätte auch gehört, dass die 2009 eingeführte „Rentengarantie“ nötig war, um die rechnerische Rentenminderung für 2010 zu umgehen. Beamten-Pensionen dagegen sind durch ihre Anpassungsautomatik auch ohne Garantie sicher. In besseren Jahren sollen zudem die ausgefallenen Kürzungen für die Renten, deren Bruttozahlung preisbereinigt und durch die rentenversicherungsfremden Leistungen längst im Minus liegt, nachgeholt werden. Die Politik zeigt kein hinreichendes Interesse, dieses kontinuierlich erweiterte Missverhältnis zu Lasten der Rentenempfänger zu korrigieren.

Unser demokratischer Sozialstaat sieht seine Fürsorgepflicht offenbar in erster Linie für sich und die Seinen. Die Rentner schickt er in ohnmächtige Einzelkämpfe vor den Sozialgerichten, ohne selbst eine sachlich korrekte Auseinandersetzung mit dem vorgetragenen Anspruch als Basis zu liefern. Als Bollwerk gegen jegliche Turbulenz aus den Reihen der Rentenbezieher dient der Deutschen Rentenversicherung die Rentenwertbestimmungsverordnung.

Dies wäre eher ein Fall für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Link: Rentenversicherung: Der STaat bedient sich
Quelle: Büro gegen Altersdiskriminierung