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Petition wegen Versorgungsausgleich

24.01.2011 - von J.H.

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder-Karlsruhe verweigert die Rückübertragung des Versorgungsausgleichs.
Das zum 1.9.2009 in Kraft getretene Versorgungsausgleichsgesetz (§ 32) sieht die Rückübertragung/Anpassung von Betriebsrenten nach dem Tod der ausgleichsberechtigten Person nicht mehr vor. Das ist wie vieles andere in diesem Gesetz ungerecht und nicht hinzunehmen!

Ich möchte hiermit auf meine Petition (Petitions ID 13971, hier finden Sie auch die Begründung meiner Petition) vom 15.09.2010 hinweisen.

Die Petition befindet z. Zt. in der parlamentarischen Prüfung.

Ich möchte das die Betroffenen aufmerksam werden. Bitte tragen auch Sie mit einer Veröffentlichung auf Ihren IT-Seiten dazu bei.
Vielen Dank.

Link

Link: Versorgunsausgleich: Klage abgewiesen
Quelle: Mail an die Redaktion

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